300 Millionen Euro Investionen: Wie soll das finanziert werden?

Leere Kassen und jährliche Millionendefizite treffen auf ein geplantes Investitionsvolumen von über 300 Millionen Euro, welches in einem Schuldenberg von einer halben Milliarde Euro zu münden droht. Kann sich eine 40.000 Einwohner Stadt das leisten? Sowohl die Verwaltungsspitze als auch die zustimmenden Fraktionen aus CDU, SPD und GRÜNEN schweigen sich bisher zur Finanzierung ihrer Vorhaben aus. Angesichts der jetzt schon angespannten Finanzlage drängt sich immer mehr die Frage auf, wie all‘ die vielen Projekte finanziert werden sollen? Und welche Auswirkungen hat das auf die Bürger und Unternehmen in Mettmann?
Deshalb stellen wir zum Haupt- und Finanzausschuss am 18. März eine umfassende Anfrage zur Finanzierung der geplanten Großbauprojekte.
Sehr geehrte Frau Pietschmann,
wir und viele Bürger sorgen sich um die Entwicklung der städtischen Finanzen. Die Finanzsituation der Stadt Mettmann steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit allen Bürgern und Unternehmen. Eine lebens- und liebenswerte Stadt sollte auch für alle Menschen bezahlbar sein.
Die geplanten Rekord-Investitionen von über 300 Millionen Euro für den Masterplan Schulen sowie Maßnahmen für Feuerwehr, Baubetriebshof, Entwässerung, Wärmeplanung, Kanal- und Straßensanierungen drohen in einer noch die da gewesenen Verschuldung von einer halben Milliarde Euro zu münden. Kredittilgung und Zinsen drohen die Grund- und Gewerbesteuer künftig auf ein Vielfaches ansteigen zu lassen.
Dabei ist die Stadt Mettmann bereits heute für alle Bürger und Unternehmen kreisweit am teuersten. Eine Trendwende ist angesichts der aktuellen Planungen nicht zu erwarten. Es stellt sich vor Beschlussfassung die alles entscheidende Frage: Wie möchten Sie die geplanten Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 300 Millionen Euro finanzieren?
Wir vertreten die Auffassung, dass es kein Ausweis haushaltspolitischer Stabilität ist, steigende Ausgaben zu planen, ohne ihre Finanzierung zu klären.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Im April 2024 stellte die Verwaltungsspitze einen Entwurf zum Haushaltssicherungskonzept vor. Im Jahr 2036 werden übertragen auf das neue Grundsteuerrecht 1.617% Grundsteuer B eingeplant, um einen Haushaltsausgleich herzustellen. Wie entwickelt sich die Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt Mettmann bis 2036 bei Realisierung des Masterplan Schulen sowie der weiteren geplanten Großbauprojekte?
- Mit welcher Grundsteuer B und Gewerbesteuer ist nach Realisierung aller eingeplanten Projekte zu rechnen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen?
- Der Masterplan sieht den Abriss zahlreicher Bestandsgebäude (Schule, Sporthalle, Hallenbad) vor. Welche Restbuchwerte weisen die abzureißenden Gebäude a.) heute und b.) zum geplanten Zeitpunkt des Abrisses voraussichtlich auf?
- Abbruchmaßnahmen führen zu außerplanmäßigen Abschreibungen der Restbuchbuchwerte, die gegen die allgemeine Rücklage (Eigenkapital) gebucht werden. Wie entwickelt sich die allgemeine Rücklage unter Bezugnahme der unter Ziffer 1 bis 3 getätigten Antworten bis 2036?
- Mit welchen jährlichen Folgekosten ist nach Fertigstellung der jeweils geplanten Baumaßnahmen zu rechnen? Bitte geben Sie die prognostizierten Aufwendungen aufgeschlüsselt nach Abschreibungen, Bewirtschaftung, Personal, Unterhaltung und Zinsen an.
- Es ist aufgrund der momentanen Haushaltsstruktur davon auszugehen, dass die zur Projektumsetzung benötigten Investitionskredite nur durch Neuaufnahme von Liquiditätskrediten getilgt werden können. Welchen Plan und welche Strategie verfolgen Sie, die Investitions- und insbesondere die Liquiditätskredite zu tilgen und den prognostizierten Schuldenberg der Stadt Mettmann wieder abzubauen?