
Anfrage an Bürgermeisterin Sandra Pietschmann seit 7 Monaten unbeantwortet – Kommunalaufsicht eingeschaltet
Bereits am 24. Juni 2024 haben wir eine Anfrage zu den bilanziellen Kennwerten der Mettmanner Schulen zur gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Bildung und Planung am 1. Juli 2024 eingereicht. Im Rahmen der Sitzung teilte man uns mit, dass die Beantwortung zur Niederschrift erfolgen wird.
Mit bilanziellen Kennwerten sind hier die Restbuchwerte gemeint. Wie viel Anlagevermögen steckt in den einzelnen Mettmanner Schulen? Dieser Frage kommt auch im Rahmen des „Masterplan Schulen” eine große Bedeutung zu. Werden im Rahmen eines geplanten Neubaus der Gesamtschule bestehende Schulgebäude abgerissen, so löst sich gleichzeitig auch deren Vermögen auf. Die Restbuchwerte werden unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage abgeschrieben, was zu Auswirkungen der ohnehin schon angespannten Haushaltssituation der Stadt Mettmann führt.
Entgegen der Geschäftsordnung des Stadtrates, wonach die Niederschrift spätestens 3 Wochen nach der Sitzung den Ratsmitgliedern zuzuleiten ist, wurde die Niederschrift erst am 20. Dezember 2024, also fast ein halbes Jahr später, veröffentlicht.
Aus der Niederschrift geht hervor, dass die angefragten Restbuchwerte der Mettmanner Schulen beigefügt sind. Die entsprechende Anlage wiederum enthält nur die Restbuchwerte der fünf Mettmanner Grundschulen; nicht jedoch der weiterführenden Schulen in Mettmann. Die in Betrieb befindlichen weiterführenden Schulen sind die beiden Gymnasien sowie (auslaufende) Realschule und Gesamtschule.
Aus den angegebenen Restbuchwerten der Grundschulen, die auf den 31. Dezember 2022 datiert sind, geht hervor, dass es sich um Anlagewerte aus einem bereits fertiggestellten Jahresabschluss handelt, der vom Rat der Stadt Mettmann in seiner Sitzung am 23. April 2024 festgestellt wurde. Demnach müssen die Restbuchwerte der weiterführenden Schulen genauso vorliegen, wie die der Grundschulen.
Bereits am 20. Dezember 2024 haben wir unmittelbar nach Versand der Niederschrift auf das Fehlen der Restbuchwerte in Bezug auf die weiterführenden Schulen hingewiesen und um eine entsprechende Ergänzung gebeten. Da keinerlei Reaktion von Seiten der Verwaltungsspitze erfolgte, erinnerten wir am 7. Januar 2025 erneut an die ausstehende Anfrage. Daraufhin erhielten wir am gleichen Tag vom städtischen Justiziar die Rückmeldung, dass man „hierzu gesondert antworten wird“. Doch auch weitere zwei Wochen später erfolgte keine weitere Rückmeldung.
Eine Bürgermeisterin ist als kommunale Wahlbeamtin verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung (§ 62 GO NRW). Zudem ist sie verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen (§ 55 GO NRW).
Wir warten seit nunmehr 7 Monaten auf die Beantwortung der Fragen. Wir haben uns lange in Geduld geübt und trotz mehrfacher Bemühungen, Nachfragen und Erinnerungen seit 30 Wochen keine Antwort erhalten. Weil Bürgermeisterin Sandra Pietschmann ungeachtet der demokratischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften in der Gemeindeordnung NRW ihrer Auskunftspflicht bisher nicht nachgekommen ist, sehen wir uns leider veranlasst, die Kommunalaufsicht mit der Angelegenheit zu befassen.
Wir werden uns auch weiterhin für mehr Transparenz einsetzen und diese konsequent einfordern.