
Einzelhandelskonzept Mettmann: Warum ein Gutachten jetzt wichtig ist!?

Liebe Bürgerinnen und Bürger Mettmanns,
mit der Teilfortschreibung unseres Einzelhandelskonzepts wurde Ende 2025 ein wichtiger erster Schritt für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in unserer Stadt eingeleitet. Diese Fortschreibung ist die notwendige rechtliche Grundlage, um das Konzept an aktuelle Entwicklungen anzupassen und tragfähig weiterzuentwickeln.
Auslöser der aktuellen Diskussion ist unter anderem ein möglicher Nahversorger an der Hasseler Straße. Unabhängig davon bestand jedoch ohnehin Handlungsbedarf. Die Rahmenbedingungen im Einzelhandel haben sich deutlich verändert und darauf muss auch eine Kommune folgerichtig reagieren.
In den Stellungnahmen zur Teilfortschreibung wurde von mehreren Fachbehörden und Institutionen ausdrücklich empfohlen, ein qualifiziertes Einzelhandelsgutachten erstellen zu lassen. Dazu zählen unter anderem die Bezirksregierung Düsseldorf, die Kreisverwaltung Mettmann, die Industrie und Handelskammer zu Düsseldorf, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Rheinland e.V. sowie Vertreter großer Handelsunternehmen wie beispielsweise die Rewe Group, die in Mettmann mit vier eigenen Märkten vertreten ist (vgl. RIS Beschlussvorlage 306/2025. Diese Einschätzungen nehmen wir ernst.
Warum ist ein solches Gutachten wichtig?
Es geht um Planungssicherheit.
Planungssicherheit für bestehende Betriebe.
Planungssicherheit für mögliche neue Anbieter.
Und Planungssicherheit für unsere Stadt insgesamt.
Der Einzelhandel steht bundesweit unter erheblichem Druck. Steigende Lohnkosten, hohe Energiepreise und wachsende Einkaufspreise belasten die Unternehmen. Die wirtschaftlichen Risiken sind größer geworden, Investitionen werden sehr genau geprüft. Gerade selbstständige Kaufleute, die häufig mit ihrem Privatvermögen haften, brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, bevor sie in einen Standort investieren.
Ein Beispiel aus der Region zeigt, wie schwierig die Situation sein kann. In Ratingen Homberg wurde ein vor rund fünf Jahren abgebrannter Supermarkt bis heute nicht ersetzt. Die Versorgung ist eingeschränkt, viele Menschen sind unzufrieden. Investitionen bleiben aus, wenn die wirtschaftliche Grundlage nicht klar genug ist.
Ein fundiertes Einzelhandelsgutachten schafft hier Transparenz. Es analysiert Kaufkraft, Bedarfe, Standorte und Auswirkungen auf bestehende Strukturen. Auf dieser Basis können politische Entscheidungen sachlich und verantwortungsvoll getroffen werden.
Wichtig ist uns auch die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger. Sollte die Planung an der Hasseler Straße konkreter werden, halten wir eine qualifizierte Bürgerbefragung für sinnvoll. Bei der Informationsveranstaltung im Heinrich-Heine-Gymnasium Anfang Februar 2026 aber auch bei den im letzten Jahr im Rathaus angebotenen Bürgerinformationsveranstaltungen wurde deutlich, dass es unterschiedliche Einschätzungen zum zusätzlichen Bedarf gibt, insbesondere in Metzkausen.
Auch wir sehen die Situation differenziert. Persönliche Einschätzungen dürfen jedoch nicht allein entscheidend sein. Wenn wir sagen, dass wir Politik mit und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger machen wollen, dann gehört eine Beteiligung selbstverständlich dazu. Bei einer Bürgerbefragung könnte auch die Zusammenarbeit mit einer Hochschule sinnvoll sein. Studierende im Bereich Wirtschaft oder Marketing verfügen über die notwendigen Methodenkenntnisse und unter fachlicher Begleitung ließe sich ein solches Projekt ressourcenschonend umsetzen. Für das eigentliche Einzelhandelsgutachten hingegen halten wir die Beauftragung eines erfahrenen Fachbüros für zwingend erforderlich, da hier eine belastbare und rechtssichere Grundlage geschaffen werden muss.
Unser Ziel ist eine sachliche, transparente und verantwortungsvolle Weiterentwicklung des Einzelhandels in Mettmann. Dafür brauchen wir eine solide Datenbasis und eine offene Diskussion.
Bitte lesen Sie hierzu gerne auch die Beschlussvorlage 023/2026 „Einzelhandelsgutachten 2027“ unter https://mettmann.gremien.info/meeting/933 im Ratssinformationssystem der Kreisstadt Mettmann oder besuchen die erste Ausschusssitzung des Rates für Wirtschaftsförderung und Kultur im öffentlichen Teil am 17. Februar 2026 um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses.