Gerne möchten wir Sie über einige Entscheidungen, die der Stadtrat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 getroffen hat, informieren:

➡️ Keine Grundsteuer B Erhöhung:

Die Petition „Schluss mit Steuererhöhungen in Mettmann“ richtete sich gegen weitere Erhöhungen der Grundsteuer B und wurde von 1.609 Personen unterstützt. Der Initiator der Petition, André Bär, legte eine gleichlautende Einwendung zum Haushalt ein, um die vielen Bürgerstimmen ins Entscheidungsgremium zu tragen. Zusätzlich beantragte auch unsere Ratsfraktion, die Grundsteuer B nicht weiter zu erhöhen. CDU, SPD und Grüne (mehrheitlich) lehnten ab. Enthaltungen: 2x Grüne und WGME. FDP, AfD, ZSM, und M.U.T. haben sich gegen eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B ausgesprochen.

➡️ Doppel-Haushalt 2024/2025:

Der städtische Haushaltsplan sieht Jahresfehlbeträge von 12 Millionen (2024) bzw. 15 Millionen Euro (2025) vor. Bis 2028 summiert sich das Defizit auf insgesamt 59 Millionen Euro. Im gleichen Zeitraum wird mit einer Investitionstätigkeit in Höhe von 239 Millionen Euro geplant. Der städtische Schuldenberg soll auf über 429 Millionen Euro anwachsen. Die Grundsteuer B steigt auf 745% (2024) bzw. 770% (2025). CDU, SPD und Grüne (mit teilw. einzelnen Enthaltungen/Nein Stimmen) stimmten den Haushaltsplanungen in Summe zu. FDP, AfD, ZSM, WGME und M.U.T. lehnten den Doppel-Haushalt 2024/2025 ab.

➡️ Auflösung der GfW:

Wir haben beantragt, die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung in Mettmann mbH (kurz: GfW) aufzulösen, weil wir in dieser GmbH keinen Mehrwert für die Mettmanner Bevölkerung sehen, sondern vor allem Intransparenz und Kosten, die sich durch eine Liquidation der Gesellschaft und eine Übertragung der Geschäftstätigkeit auf die Stadt Mettmann vermeiden ließen. Das sahen CDU, SPD, FDP, AfD sowie ZSM anders und lehnten den Antrag ab. Grüne und WGME haben sich enthalten. M.U.T. stimmte für eine Auflösung der GfW.

➡️ Anpassung der Kita-Elternbeiträge:

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollen die Kita-Elternbeiträge ab dem 1.8.2025 angepasst werden. Bis zu einem Haushaltseinkommen von 37.000€ müssen keine Elternbeiträge entrichtet werden. Künftig wird nicht mehr zwischen unter und über 3-jährigen Kindern unterschieden. Im Vergleich zu den derzeitigen Elternbeiträgen steigen die Gebühren künftig ab einem Einkommen von 75.000€ sukzessive stark steigen. Die Elternbeiträge erhöhen sich um bis zu 79%. Zudem waren bisher Geschwisterkinder von Beiträgen befreit, um Eltern zu entlasten. Künftig müssen Eltern für das zweite Kind den hälftigen Beitrag zahlen. Ab dem dritte Kind entfällt der Beitrag. Die neue Beitragssatzung soll etwa 240.000€ Mehreinnahmen durch Elternbeiträge generieren. Dem schlossen sich CDU, SPD und Grüne an. Bei den Grünen gab es eine Enthaltung zu den Beiträgen sowie eine Nein-Stimme zur Geschwisterregelung. FDP, AfD, ZSM, WGME und M.U.T. stimmten gegen die Anpassung der Elternbeiträge.

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