Im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger stellen wir zur Ratssitzung am Dienstag einen wichtigen Antrag zur Umsetzung der Grundsteuer-Reform, um eine weitere Mehrbelastung für Eigentümer und Mieter zu vermeiden.
Im Zuge der Grundsteuer-Neuregelung infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts kam es deutschlandweit zur Neubewertung der Grundstücke. Der Rat der Stadt Mettmann soll in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 eine richtungsweisende Entscheidung treffen. Er muss festlegen, ob ab dem 1. Januar 2025 ein einheitlicher Hebesatz oder differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B gelten sollen.
Die Grundsteuer-Reform droht ab nächstem Jahr Eigentümer und Mieter von Wohngrundstücken stark zusätzlich zu belasten. Das Bundesmodell führt im Durchschnitt im Vergleich zur alten Grundsteuererhebung zu einer Zusatzbelastung von Privatgrundstücken und einer Entlastung von Gewerbegrundstücken. Die Landesregierung hat das mit diesem Grundsteuermodell einhergehende Problem der Belastungsverschiebung erkannt und räumt den Gemeinden ein Wahlrecht bei der Festsetzung der Grundsteuern ein. Entweder kann ein einheitlicher Hebesatz für alle Grundstücke oder ein differenzierter Hebesatz zwischen Wohnungs- und Gewerbegrundstücken erhoben werden.
Anders als in anderen Städten hatte die Mettmanner Verwaltungsführung keine anonymisierten Berechnungsbeispiele vorgelegt, sodass den Ratsmitgliedern die Auswirkungen ihrer Entscheidung somit nicht dargelegt wurden. Erst auf unseren Antrag hin hat uns die Verwaltungsspitze eine Darstellung mit realitätsnahen Beispielen geliefert, welche die Lastenverteilung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken unter Anwendung von einheitlichen sowie differenzierten Hebesätzen aufzeigt. Mit der von uns eingeforderten Transparenz wird ersichtlich, dass alle zwölf Beispielberechnungen bei Anwendung des einheitlichen Hebesatzes zu einer Mehrbelastung für Eigentümer und Mieter von rund 12 Prozent führen.
Bürgermeisterin Sandra Pietschmann schlägt dem Stadtrat vor, einheitliche Hebesätze festzulegen. Infolgedessen würden Eigentümer und Mieter zusätzlich belastet werden. Die Verwaltungsspitze zieht sich auf ein vom Städtetag in Auftrag gegebenes Gutachten zurück, welches Rechtsunsicherheiten zu erkennen vermag. Ein vom Land NRW eingeholtes Rechtsgutachten sieht allerdings keine juristischen Hürden bei der Einführung von differenzierten Hebesätzen.
Wir stellen zur Stadtratssitzung am Dienstag den Antrag, eine Mehrbelastung von Wohngrundstücken zu verhindern und gesplittete Hebesätze der Grundsteuer B einzuführen. Hierbei sollen geteilte Hebesätze beschlossen werden, sodass sowohl für das Segment Wohnen als auch das Segment Gewerbe jeweils der im Vergleich zu 2024 aufkommensneutrale Hebesatz festgesetzt wird. Damit soll die Belastungsverschiebung von Gewerbe zu Wohnen verhindert werden, die bei einem gemeinsamen Hebesatz unausweichlich wäre.
Sollten die differenzierten Hebesätze nicht kommen, führt das zu einer deutlichen Mehrbelastung für alle Bürger. Ziel muss es sein, dass die Wohnnebenkosten für Eigentümer und Mieter nicht noch weiter steigen. Die differenzierten Hebesätze seien ein probates Gegenmittel. Die Differenzierung sei zudem wichtig für die lokale Wirtschaft: Bezahlbare Wohnkosten sind für Beschäftigte sehr wichtig und begünstigen daher in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel den Wirtschaftsstandort Mettmann.
Während sich die Mettmanner Verwaltungsspitze zum einheitlichen Hebesatz bekennt, stellte sich die Stadtspitze in Erkrath neutral: „Da dies vorwiegend eine politische Fragestellung ist, wie die Belastung verteilt werden soll, gibt die Verwaltung dazu keine Empfehlung ab.” In unserer Nachbarstadt hat sich am 5. November eine Ratsmehrheit aus dem Bürgermeister sowie den Fraktionen von CDU und SPD für differenzierte Hebesätze zur Vermeidung eines Anstiegs der Wohnnebenkosten ausgesprochen. Nun darf mit großer Spannung erwartet werden, wie sich die beiden zuvor genannten Parteien nur wenige Kilometer weiter in Mettmann zur ein und selben Entscheidung verhalten.
Nur wenn sich der Stadtrat dafür entscheidet, gesplittete Hebesätze einzuführen, kann kurzfristig verhindert werden, dass die Umstellung auf das neue Grundsteuermodell bei Bürgern im kommenden Jahr zu steigenden Kosten führen wird. Gerade in diesen für viele Menschen angespannten Zeiten, sollte zwingend verhindert werden, dass sich das Wohnen nochmal zusätzlich verteuert. Wir setzen uns im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger dafür ein, von den differenzierten Hebesätzen zur Entlastung der Wohnkosten Gebrauch zu machen.