Wir informieren über ein Update zur Traglufthalle: Landgericht Wuppertal setzt mündlichen Termin für Januar 2025 fest. Bereits in der Vergangenheit berichteten wir u.a. in einer Chronik der Ereignisse ausführlich und regelmäßig zur Traglufthalle und haben uns für Transparenz eingesetzt.

Im Sommer 2022 mietete die Stadt Mettmann eine Traglufthalle für 200 Geflüchtete zu monatlichen Kosten von rund 112.000€ an. Doch die mit einer Mindestmietdauer von 12 Monaten am Sportplatzgelände „Auf dem Pfennig“ errichtete Traglufthalle blieb zu jeder Zeit ungenutzt. Nach Ansicht der Verwaltung konnte die Traglufthalle aufgrund mangelnder Klimatisierung zu keinem Zeitpunkt genutzt werden. Der Vermieter wies die Vorwürfe der Stadt zurück und vertrat die Ansicht, dass die Halle voll funktionsfähig sei. Die Stadt verblieb bei ihrem Standpunkt und hatte den Vermieter aufgefordert, Voraussetzungen zur Bewohnbarkeit zu schaffen. Nachdem dies nach Ansicht der Verwaltung nicht erfüllt wurde, kündigte die Stadt im November 2022 das Mietverhältnis fristlos.

Der Eigentümer und Vermieter der Traglufthalle beantragte ein Beweissicherungsverfahren. Es geht um die Frage, ob die Traglufthalle sowohl im Sommer als auch im Winter geeignet war, um dort Menschen unterzubringen. Stadt und Vermieter streiten über Kosten in Höhe von über 1 Millionen Euro. Das Landgericht Wuppertal bestellte im Rahmen des Verfahrens einen Gutachter, der die Bewohnbarkeit der Traglufthalle beurteilen sollte. Nachdem die Traglufthalle nicht mehr zu Beweissicherungszwecken benötigt wurde, ging ihr im Juni 2023 die Luft aus.

Im August 2023 lag das schriftliche Gutachten zur Nutzbarkeit der Halle vor. Der Vermieter sah sich „ voll bestätigt“ und teilte aus dem Gutachten mit, dass „die Traglufthalle geeignet ist, Menschen als Notunterkunft entsprechend zu beherbergen”. Die Stadt Mettmann widersprach und teilte mit, dass man „dies nicht aus dem Gutachten herausliest”. Und weiter: „Darin werde unter anderem ausgesagt, dass die Auf dem Pfennig aufgebaute Traglufthalle allenfalls zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten geeignet gewesen sei. In dem Mietvertrag sei aber nicht von einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete die Rede gewesen, so die Stadt.

Nach Ansicht der Stadt Mettmann sei „das Gutachten interpretationsfähig“. Daher hat die Verwaltung noch einige Fragen an den Gutachter gestellt. Lange Zeit hörte man nichts mehr. Das Beweissicherungsverfahren hielt derweil an. Nach über einem Jahr kommt wieder Bewegung in die Sache.

Am 26. November teilte die Verwaltungsspitze im Haupt- und Finanzausschuss mit, dass das Landgericht Wuppertal für Januar 2025 einen mündlichen Termin angesetzt hat. Dort sollen die Fragen mit dem Sachverständigen erörtert werden.

Über weitere Neuigkeiten halten wir Sie gerne auf dem Laufenden. Wir bleiben dran.

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