Der Fall um die von der Stadt Mettmann angemietete aber nie genutzte Traglufthalle geht in die nächste Runde. Am Donnerstag, 16. Januar 2025, lädt das Landgericht Wuppertal im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens (Az. 7 OH 22/22) zu einem Anhörungstermin (13:30 Uhr, Saal L 127). Am Nachmittag des 15. Januar 2025 teilte das Landgericht Wuppertal mit, dass die für Donnerstag, den 16. Januar 2025 angesetzte gerichtliche Anhörung des Gutachters in der Angelegenheit Traglufthalle aus „dienstlichen“ Gründen abgesagt werden muss. Zudem teilte das Gericht mit, dass der Anhörungstermin grundsätzlich nicht öffentlich sei. Die Stadt Mettmann wird zu gegebener Zeit über die neue Terminierung informieren.

Das hat Dr. Regina Lenz, sachkundige Bürgerin der Wählergemeinschaft M.U.T. herausgefunden. Sie hatte im Dezember vergangenen Jahres die Einwohnerfragestunde im Stadtrat genutzt, um sich über den aktuellen Sachstand zu informieren. Später erhielt sie von der Stadtverwaltung auf Nachfrage die Daten des Gerichttermins zugeschickt.

In dem Verfahren geht es um die Streitkeiten zwischen der Stadt Mettmann und der Vermieterfirma „Paranet” und um die Frage, ob die Traglufthalle für die Unterbringung von Flüchtlingen das ganze Jahr über geeignet war. Verbunden ist diese Fragestellung damit, ob die Stadt Mettmann die vertraglich vereinbarten Kosten in Höhe von über einer Millionen Euro leisten muss.

Im Sommer 2022 mietete die Stadt Mettmann eine Traglufthalle für 200 Geflüchtete zu monatlichen Kosten von rund 112.000€ an. Doch die mit einer Mindestmietdauer von 12 Monaten am Sportplatzgelände „Auf dem Pfennig“ errichtete Traglufthalle blieb ungenutzt. Nach Ansicht der Verwaltung konnte die Traglufthalle aufgrund mangelnder Klimatisierung zu keinem Zeitpunkt genutzt werden. Der Vermieter wies die Vorwürfe der Stadt zurück und vertrat die Ansicht, dass die Halle voll funktionsfähig sei. Die Stadt verblieb bei ihrem Standpunkt und hatte den Vermieter aufgefordert, Voraussetzungen zur Bewohnbarkeit zu schaffen. Nachdem dies nach Ansicht der Verwaltung nicht erfüllt wurde, kündigte die Stadt im November 2022 das Mietverhältnis fristlos.

Der Vermieter der Traglufthalle beantragte daraufhin ein Beweissicherungsverfahren. Das Landgericht Wuppertal bestellte im Rahmen des Verfahrens einen Gutachter, der die Bewohnbarkeit der Traglufthalle beurteilen sollte.

Im August 2023 lag das schriftliche Gutachten zur Nutzbarkeit der Halle vor. Der Vermieter sah sich „ voll bestätigt“ und teilte aus dem Gutachten mit, dass „die Traglufthalle geeignet ist, Menschen als Notunterkunft entsprechend zu beherbergen”. Die Stadt Mettmann widersprach und teilte mit, dass man „dies nicht aus dem Gutachten herausliest”. Nach Ansicht der Stadt Mettmann sei „das Gutachten interpretationsfähig“. Daher hatte die Verwaltung noch einige Fragen an den Gutachter gestellt, für dessen Klärung wohl auch der Anhörungstermin angesetzt wurde.

Für den Fraktionschef André Bär ist die Causa Traglufthalle „ein Fall von Geldverschwendung“. Er hat das Unterfangen von Beginn an kritisch begleitet und wird sich bis zum Ende für eine transparente Aufklärung einsetzen. „Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern geschieht und wer für das Traglufthallen-Desaster verantwortlich ist“, so Bär weiter.

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