Warum wir dem Kurzgutachten von 2021 kritisch gegenüber stehen.

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Nach intensiver Auseinandersetzung mit den uns vorliegenden und bereits mehrfach erwähnten Gutachten, die wir nachfolgend noch einmal übersichtlich aufführen, damit sich jede und jeder selbst ein Bild machen kann, bleiben wir bei unserer Einschätzung:

Vor allem das jüngste Kurzgutachten 2021 reicht bei weitem nicht aus, um daraus eine stimmige Begründung für einen Neubau der Gesamtschule an einem anderen Standort abzuleiten. Und noch viel weniger ergibt sich daraus, dass überhaupt ein Neubau zwingend notwendig wäre.

Folgende Gutachten wurden zugrunde gelegt:

  1. Raumanalyse 2017/18 bis 2022/23, Stadt Mettmann, vom 15.05.2018, Dr. Garbe und Lexis
  2. Schulentwicklungsplan 2020/2021 bis 2025/2026, vom 29.09.2020, Dr. Garbe und Lexis sowie Berlepsch
  3. Kurzgutachten Schülerzahlenentwicklung Stadt Mettmann, von November 2021, Dr. Garbe und Lexis und Berlepsch

Die ersten beiden Gutachten arbeiten durchgängig transparent und nachvollziehbar. Methoden, Annahmen und Übergangsquoten sind offengelegt und fachlich gut begründet. Anders ist das beim Kurzgutachten 2021. Dort werden zentrale Parameter plötzlich verändert, die Realschule komplett ausgeblendet und die Berechnungswege nicht mehr offen dargestellt. Genau das führt zu Prognosen, die mit der Realität der letzten Jahre schlicht nicht übereinstimmen.

Im Ergebnis liefert das Gutachten:

– eine rechnerische Notwendigkeit von sechs Zügen aufgrund einer „kunstgerechneten“ Übernachfrage

– eine künstliche Überlastung des bestehende Standorts

– Alternativlosigkeit: der Neubau erscheint „alternativlos“

Im politischen Kontext der letzten Jahre erzeugt das Kurzgutachten das gewünschte Ergebnis, welches in der politischen und öffentlichen Debatte als Faktengrundlage genutzt wird. Mit entsprechendem Nachdruck werden folglich Szenarien erzeugt, die Druck auf Politik ausüben sollen und damit leider auch eine negative Stimmung in der Bevölkerung zur Folge haben.

Bis dato gewollt und „beschlossen“:

– Ausbau der Gesamtschule zur Großschule

– Darstellung des „Schuldreiecks Goethestraße“ als unzureichend

– Vorbereitung eines Neubaus

– Erzeugung eines „Dringlichkeitsdrucks“

In beigefügter Grafik sieht man jedoch sehr gut, wie stark die tatsächlichen Anmeldezahlen von den Prognosen des Kurzgutachtens abweichen. Die Übersicht spricht für sich.


Schuljahr
PLAN-Werte laut
Kurzgutachten 11/2021

IST-Werte

Abweichung
2021/22ca. 170–200151deutlich darunter
2022/23ca. 170–200157deutlich darunter
2023/24ca. 170–200152deutlich darunter
2024/25ca. 170–20095massiv darunter
2025/26ca. 170–200118massiv darunter

Vergleich zu den Prognosen des Kurzgutachtens (ca. 170–200):

  • Alle Realwerte liegen deutlich darunter
  • Ab 2024 bricht die Nachfrage dramatisch ein
  • Statt Überlastung zeigt die Realität Unterauslastung

Die Abweichungen sind nicht punktuell, sondern über den kompletten Zeitraum 2021-2026 – also über mehrere Jahrgänge hinweg gleichgerichtet – das spricht nicht für Prognoseunschärfe, sondern für ein strukturelles Modellproblem.

Wenn ein Gutachten solche Abweichungen produziert und grundlegende methodische Standards nicht mehr einhält, kann es unserer Auffassung nach nicht als solide Basis für eine Entscheidung dieser Tragweite in Millionenhöhe dienen. Bevor man in Detailplanungen für einen kompletten Neubau an einem neuen Standort einsteigt, braucht es valide, transparente und verlässliche Daten. Genau das leistet das Kurzgutachten 2021 nicht. Deshalb sollten wir hier sehr sorgfältig abwägen, statt uns von einem künstlich erzeugten Handlungsdruck, der sich aus den Annahmen des Gutachtens selbst speist leiten zu lassen. Eine seriöse Schulentwicklungsplanung muss wieder auf transparente, realistische und fachlich begründete Methoden zurückkehren.

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