Am Dienstag, 10. Dezember (17 Uhr, Rathaus) soll der Stadtrat über die geplante Neugestaltung der Elternbeiträge in der Kindestagesbetreuung entscheiden. Die Wählergemeinschaft M.U.T. wird familienunfreundliche Elternbeiträge ablehnen.

Welche Veränderungen ergeben sich mit den neuen Elternbeiträgen, die ab dem 1. August 2025 gelten sollen?

  1. Bisher sind unterschiedliche Beiträge für Kinder unter und über drei Jahren erhoben. Künftig soll es für alle Altersklassen nur noch eine Beitragstabelle geben.
  2. Bisher sind Eltern mit einem Jahreseinkommen bis 25.000€ beitragsfrei. Künftig soll bis zu einem Einkommen von 37.000€ kein Beitrag erhoben werden.
  3. Die Beitragssätze sollen angepasst werden. Die Veränderungen haben wir am Beispiel eines 45-Stunden Betreuungsplatzes für ein unter bzw. über dreijähriges Kind mit und ohne Geschwisterkind im Beitragsbild veranschaulicht.
  4. Bisher sind Geschwisterkinder beitragsfrei. Künftig soll das erste Geschwisterkind den halben Beitrag zahlen, weitere Geschwisterkinder sollen beitragsfrei bleiben.

Die Verwaltungsvorlage ist hier einsehbar.

Unsere Position:

Während eine Zusammenlegung der Altersgruppen und der Erhöhung des Freibetrags von 25.000 auf 37.000 Euro befürwortet werden kann, richtet sich unsere Kritik gegen die Erhöhung der Elternbeiträge in den Spitzen (bis zu +79%) sowie den Wegfall Geschwisterbefreiung, der ab einem Jahreseinkommen von 75.001 Euro zu erheblichen Mehrbelastungen (+44%) für alle Familien führen wird. Somit werden Familien (2 Erw. + 2 Kinder), die unterhalb des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens (lt. Statista-Erhebung 82.885€) extremst mehr belastet. In der Spitze stehen sogar Mehrbelastungen von +139%.

Bundes- und Landesrecht beinhalten einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Die Städte müssen entsprechende Betreuungsplätze bereithalten. Das sogenannte Konnexitätsprinzip ist im Staatsrecht verankert und besagt, dass die Aufgaben- und die Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssen. Vereinfacht ausgedrückt gilt: „Wer bestellt, der zahlt.“ Demnach haben Bund und Land dafür Sorge zu tragen, den Städten eine auskömmliche Finanzausstattung zur Umsetzung der ihr auferlegten Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Diverse Bundes- und Landesregierungen bestehend aus CDU, SPD, Grüne und FDP entziehen sich hier weitestgehend ihrer Verantwortung und lassen die Städte im Regen stehen. Die Folge der Unterfinanzierung geht zu Lasten der Städte und seiner Bürger. Im vorliegenden Fall vor allem zu Lasten von Familien.

Wir fordern vollständige Transparenz über die Aufwendungen und Erträge im Bereich der Kinderbetreuung. Mit einer entsprechenden Anfrage wollten wir in Erfahrung bringen, wie hoch Aufwendungen und Erträge pro Betreuungsplatz sind. Die Verwaltungsspitze führte daraufhin aus, dass die „zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachdienst Kämmerei bereits mit der anspruchsvollen Thematik beschäftigt sind“. Jedoch sei „nicht zuletzt wegen dieser hohen Komplexität in der Finanzierungssystematik eine intensive Auseinandersetzung mit den aufgeführten Fragestellungen und eine Beantwortung im begehrten Zeitrahmen nicht realisierbar“. Aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch aus dem Grund, die Entscheidung gegenüber den Eltern verständlich erklären zu können, braucht es unserer Auffassung nach detaillierten Informationen zu Aufwendungen und Erträgen. Da uns diese Informationen derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden, sehen wir keine Entscheidungsgrundlage.

Die extremen Unterschiede bei den Betreuungsbeiträgen in benachbarten Städten, die nur wenige Kilometer entfernt von Mettmann entfernt liegen, werden von Eltern zurecht als ungerecht empfunden. Die teils eklatanten Beitragserhöhungen verschaffen unserer Stadt einen Standortnachteil. Die Attraktivität für Familien wird abnehmen. Wir setzen uns für eine familienfreundliche Kinderbetreuung ein und lehnen den Wegfall der Geschwisterbefreiung sowie die gravierenden Beitragserhöhungen ab.

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