Beigeordneten-Abwahl kostet Steuerzahler rund 250.000€

Durch die Abwahl des Ersten Beigeordneten entsteht der Stadt Mettmann und damit den Bürgern und Steuerzahlern ein finanzieller Schaden von rund 250.000€.

Zur Abberufung eines Beigeordneten benötigt es einen Antrag, der von einer Mehrheit der Ratsmitglieder gestellt wird. Zur Abwahl benötigt es dann eine 2/3 Mehrheit im Stadtrat. 43 Ratsmitglieder von CDU (17/18), GRÜNE (10/13), SPD (9/9), FDP (4/7) und WGME (3/3) haben den Antrag unterschrieben. Am 24. März 2021, wenige Monate nach der Kommunalwahl, wurde der damalige Erste Beigeordnete der Stadt Mettmann, Dietrich Stang in geheimer Abstimmung abgewählt.

Zu den Hintergründen, warum der Wahlbeamte 3,5 Jahre vor Ablauf der regulären Amtszeit vorzeitig abberufen wurde, haben die Beteiligten offensichtlich Stillschweigen vereinbart. Hinterzimmerpolitik trifft Mettmanner Klüngel.

Wir haben uns nun mit den finanziellen Folgen der Abberufung auseinandergesetzt. Während die Verwaltungsspitze in der Beschlussvorlage den Bereich „Finanzielle Auswirkungen“ einfach leer gelassen hat, schreibt das Beamtenversorgungsgesetz NRW vor, dass abgewählte Wahlbeamte bis zum Ablauf ihrer Amtszeit ein Ruhegehalt in Höhe von 71,75 Prozent ihrer Bezüge erhalten. Das Ruhegehalt beträgt in der Besoldungsgruppe B2 derzeit knapp 5.900€ im Monat. Nach unseren Recherchen kostet die Abberufung des Ersten Beigeordneten zwischen seiner Abwahl in 03/2021 und seinem regulärem Ende der Amtszeit in 08/2024 rund 250.000€. Die Kosten der Abberufung trägt der Steuerzahler.

Die teure Abwahl steht im Widerspruch zur finanziell angespannten Haushaltslage der Stadt. Es ist absolut inakzeptabel und ein weiterer Beleg für die tief sitzenden Probleme, dass man auf der einen Seite die Bürger durch weitere Steuererhöhungen für Misswirtschaft sowie politischen Taktierens zur Kasse bittet und auf der anderen Seite eine viertel Millionen Euro sehenden Auges in den Sand setzt.

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