Benötigt Mettmann eine weitere Grundschule für 11,5 Millionen Euro?

Im Rahmen des Masterplan Schulen soll in Mettmann eine sechste Grundschule gebaut werden. Hierfür haben Bürgermeisterin Pietschmann und Kämmerin Traumann bereits 11,5 Millionen Euro in den aktuellen Entwurf zum Doppel-Haushalt 2024/2025 eingeplant. Im Raum steht ein möglicher Grundschulneubau am Standort Goldberg, Auf dem Pfennig oder auf dem Stadthallen-Areal. Eine Sondersitzung des Ausschusses für Bauen und Schule soll am 31. Januar darüber beraten und entscheiden. Wir haben uns intensiv mit der Frage, ob Mettmann wirklich eine weitere Grundschule benötigt, beschäftigt.

Die Verwaltung argumentiert, dass an den fünf bestehenden Grundschulen ein Klassenzug fehlt, um den Bedarf decken zu können. „Hierbei wird allerdings von falschen Voraussetzungen ausgegangen“, sagt Dr. Regina Lenz, Mitglied im Schulausschuss. „Die von der Verwaltung angesprochene kommunale Klassenrichtzahl legt die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Diese darf unter Einhaltung der Schülerzahlenwerte für die Bildung von Grundschulklassen aber unterschritten werden. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Wenn sich, wie die Verwaltung empfiehlt, eine kommunale Klassenrichtzahl von 19 ergibt, würde das zwischen 426 und 448 Schülern entsprechen.

„Mit dem Schulentwicklungsplan (Seite 37) aus dem Jahr 2020, dem Schülerzahlen-Monitoring (Seite 16) aus dem Jahr 2021 und aktuell von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Zahlen (Seiten 9 bis 13) stehen insgesamt drei unterschiedliche Prognosen im Raum“, sagt Fraktionsvorsitzender André Bär. Während die Stadtverwaltung die Ist-Zahlen für das Schuljahr 2022/2023 auf 421 Erstklässler beziffert, prognostizieren der Schulentwicklungsplan und die Stadt Mettmann für das Jahr 2027 eine Schülerzahl von knapp über 400 Schülern. Wenn im Jahr 2030 ein möglicher Grundschulneubau abgeschlossen sein könnte, prognostiziert der Schulentwicklungsplan 388 Kinder. Die Stadt Mettmann geht derzeit sogar nur von 363 Schülern aus.

Deshalb kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der Zügigkeiten der Grundschulen nicht erforderlich ist und das vorhandene Angebot, auch bei einer Verringerung der Zügigkeit um 1, den Bedarf decken kann. Der Neubau einer weiteren Grundschule lässt sich an den zur Verfügung stehenden Zahlen nicht ableiten.

Unserer Ansicht nach dürfe man auch die finanziellen Aspekte der Entscheidung nicht außer Acht lassen. Obwohl sich die Finanzsituation der Stadt Mettmann weiter zugespitzt hat, wird nun eine Verringerung der bestehenden Zügigkeiten an den Grundschulen und der Bau einer weiteren Grundschule vorgeschlagen. Wir sind erstaunt darüber, dass die Verwaltungsspitze den Bau einer neuen Grundschule für 11,5 Millionen Euro vorschlägt, ohne uns mitzuteilen, wie man dies finanzieren möchte. Der von Bürgermeisterin Pietschmann eingebrachte Haushaltsentwurf erfüllt derzeit nicht einmal die gesetzlichen Voraussetzungen, die zur Genehmigung eines gesetzeskonformen Haushalts erforderlich sind.

Bevor über den Bau einer weiteren Grundschule entschieden wird, sollte die Verwaltungsspitze zunächst die finanziellen Auswirkungen aufzeigen und erklären, wie sie ihren Vorschlag finanzieren möchte. Zudem ist mit Blick auf das Schüleraufkommen fraglich, ob es überhaupt eine weitere Grundschule benötigt. Denn die Neueinschulungen nehmen in allen zur Verfügung stehenden Prognosen ab dem Jahr 2027 kontinuierlich ab.

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