Bürger-Einwendungen zum Haushalt 2024/2025 der Stadt Mettmann

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich am Haushalt der Stadt Mettmann zu beteiligen. Die sogenannte „Einwendung zum Haushaltsentwurf“ ist eine in der Gemeindeordnung NRW gesetzlich geregelte Beteiligungspflicht und kommt einem Bürgerantrag an den Stadtrat gleich.

Der vorgeschriebenen Hinweispflicht ist Bürgermeisterin Pietschmann durch ein veröffentlichtes Amtsblatt zwei Tage vor Heiligabend nachgekommen. Gerne möchten wir euch genauer darüber informieren, was Einwendungen zum Haushalt sind und wie ihr eine Einwendung einreichen könnt.

Was ist eine Einwendung zum Haushalt?
Einwendungen können sich auf sämtliche Bereiche des städtischen Haushalts beziehen. Sie können z.B. einen Vorschlag oder eine Idee einreichen, aber auch Kritik äußern. Somit kann jeder den Haushalt aktiv mitgestalten. Alle Einwendungen werden dem Stadtrat vorgelegt, der sich mit den Einwendungen der Bürger befassen und darüber beschließen wird.

Der Haushaltsentwurf kann hier eingesehen werden.

Einwendungen können sich z.B. mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Höhe der Grundsteuer oder Gewerbesteuer
  • Investitionen (z.B. Baumaßnahmen)
  • Verkehr & Mobilität
  • Verwaltung, Personalstellenplan & Digitalisierung
  • Klima- und Umweltschutz
  • Bildung, Schulen, Kitas
  • Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe
  • Stadtentwicklung, Wirtschaft, Tourismus
  • Kultur & Sport

Wer kann eine Einwendung erheben?
Alle Einwohner können Einwendungen einreichen. Des Weiteren können auch alle Abgabepflichtigen eine Einwendung zum Haushalt einlegen. Abgabepflichtige sind z.B. Personen oder Unternehmen, die Grundsteuer oder Gewerbesteuer an die Stadt Mettmann entrichten.

Wie & wo reiche ich die Einwendung ein?
Die Einwendungen sind schriftlich bei der Bürgermeisterin einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben. In der Vergangenheit wurden auch Einwendungen per Email berücksichtigt.

Betreff: Einwendung zum Haushalt 2024/2025

📧 per E-Mail an buergermeisterin@mettmann.de

📬 per Post an Kreisstadt Mettmann, Bürgermeisterin – Amt für Finanzmanagement, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann

Die Einwendungen zum städtischen Haushalt müssen bis Dienstag, den 23.01.2024, eingereicht werden.

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