Datenpanne im Rathaus: Bürgermeisterin veröffentlicht Adressen zukünftiger ehrenamtlicher Richter

Die Abstimmung über die Vorschlagslisten zur Schöffenwahl im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Mai 2023 und die politisch motivierte Streichung eines Bewerbers für ein Ehrenamt durch die Mehrheitsfraktionen aus CDU, GRÜNE und SPD haben hier bereits hohe Wellen geschlagen. Wenn unliebsame Facebook-Kommentare zum Ausschlusskriterium führen sollten, stellt sich die Frage, wie es um das Demokratieverständnis und dem Respekt vor Meinungsfreiheit bestellt ist. Die Entwicklungen sind besorgniserregend.

Wir möchten uns einem weiteren Aspekt widmen: Der Bürgermeisterin ist in Bezug auf die veröffentlichten Vorschlagslisten ein gravierender Fehler unterlaufen. Die Liste mit den Bewerbern wurde samt Privatanschriften im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem der Stadt Mettmann eingestellt. Die Bewerberinnen und Bewerber haben ein Formular mit folgendem Hinweis ausgefüllt: „Die gesetzlich notwendigen Daten werden veröffentlicht, wenn Sie von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird NUR der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum NUR das Jahr veröffentlicht.“ Das entspricht auch den Regelungen des § 36 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).

Ungeachtet dessen hat Bürgermeisterin Pietschmann trotzdem die Privatanschriften aller 59 Bewerber veröffentlicht. Für das Vorgehen gibt es keine Rechtsgrundlage. Es handelt sich um einen klaren Rechtsverstoß, den die Verwaltungschefin zu verantworten hat. Mit personenbezogenen Daten muss gesetzeskonform und sensibel umgegangen werden. Datenschutzverstöße sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die Veröffentlichung von Privatanschriften kann für zukünftige ehrenamtliche Richter und deren Familien Gefahren mit sich bringen, weitreichende Folgen haben und die betroffenen Personen schädigen.

Fehler können passieren. Zu derartigen leichtfertigen Verstößen darf es in öffentlichen Verwaltungen aber nicht kommen. Bürgerinnen und Bürger müssen den Schutz ihrer Daten im Rathaus gewährleistet wissen. Wie es um die Fehlerkultur steht, veranschaulicht der Umgang: Eine Email unsererseits, die auf den Rechtsverstoß hinweist und um Stellungnahme bittet, bleibt unbeantwortet. Offenbar erscheint es nicht möglich, Fehler einzugestehen. Unseren Hinweis nahm man offensichtlich zum Anlass, kurzerhand die Sitzungsunterlagen der bereits stattgefundenen Sitzung auszutauschen. Plötzlich findet sich im Ratsinformationssystem eine neue Liste ohne Anschrift der Bewerberinnen und Bewerber.

Die bereits begangene Rechtsverletzung wird durch derartige Tricksereien nicht geheilt. Wir finden es sehr befremdlich, wie hier mit personenbezogenen Daten einerseits und begangenen Fehlern andererseits umgegangen wird. Die bereits erfolgte Veröffentlichung der Privatadressen stellt nach wie vor einen Rechtsbruch dar. Bürger müssen erwarten können, dass sich eine öffentliche Verwaltung an Gesetze hält und persönliche Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Wir erwarten weiterhin eine Erklärung der Bürgermeisterin und fragen uns, welche Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen werden.

NEWSLETTER

Melde dich jetzt zu unserem Newsletter an und sei immer informiert.

Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

NEWSLETTER

Melde dich jetzt zu unserem Newsletter an und sei immer informiert.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.