Die Auflösung der GfW – Ein finanzieller Mehrwert mit Transparenz für Mettmann

Wir beantragen zur Ratssitzung am Dienstag, 25. Juni 2024, die GfW aufzulösen. Wir sehen in dieser GmbH keinen Mehrwert für die Mettmanner Bevölkerung, sondern vor allem Intransparenz und Kosten, die sich durch eine Liquidation der Gesellschaft und eine Übertragung der Geschäftstätigkeit auf die Stadt Mettmann vermeiden ließen.

Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung in Mettmann mbH – kurz GfW – ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Mettmann. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit sind Erwerb, Veräußerung und Vermietung von Grundstücken und Immobilien. Sie beschäftigt kein eigenes Personal, sondern bedient sich des Personals der Stadt Mettmann. Finanziert werden die Geschäfte fast ausschließlich aus Mitteln, die die Stadt Mettmann der GfW zur Verfügung stellt. Hierfür müssen zinspflichtige Kredite aufgenommen werden, die letztendlich alle Mettmanner Bürgerinnen und Bürger belasten.

Einen Mehrwert haben die Mettmanner durch die GfW leider nicht, da diese alles andere als ein erfolgreiches Unternehmen ist: Die zur Veräußerung angedachten Flächen sind teilweise schon mehr als 20 Jahre im Eigentum der GfW – ohne bisher verkauft worden zu sein. Im Jahr 2022 wurde kein einziges Grundstücksgeschäft abgeschlossen. Und in den Jahren 2018 bis 2022 konnte lediglich in einem einzigen Jahr (2021) ein Überschuss erwirtschaftet werden – Verluste sind durch die Stadt Mettmann und damit die Bürgerinnen und Bürger auszugleichen.

Im Geschäftsbetrieb der GfW fallen kontinuierlich Aufwendungen an, die sich durch eine Übertragung der Geschäftstätigkeit an die Stadt Mettmann reduzieren ließen. So erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates (13 Ratsmitglieder + Vertreter der Verwaltung) im Jahr 2022 Aufwandsentschädigungen von insgesamt 1.412,70€ (2021 = 3.291,05 €). Die Kosten für die Erstellung von Jahresabschluss, Lagebericht und Steuererklärung beliefen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 20.220,40 € (2021 = 18.026,72€). Dieser Betrag ließe sich einsparen, wenn die Geschäftstätigkeit der GfW über die Stadt Mettmann erfolgen würde und die Vorgänge im dortigen Jahresabschluss mit abgebildet werden würden.

Gerade im Zusammenhang mit den aktuellen Sparbemühungen und Reduzierungen der finanziellen Unterstützung in sozialen Bereichen, ist es nicht nachvollziehbar, warum das vorliegende Konsolidierungspotenzial nicht gehoben wird. Im sozialen Bereich werden bei gemeinnützigen Einrichtungen, beispielsweise dem Eine-Welt-Laden, Zuschüsse in Höhe von 166 € pro Jahr gestrichen, während vermeidbare Kosten im Geschäftsbetrieb der GfW nicht auf den Prüfstand gestellt werden.

Des Weiteren würde es sich positiv auf die Vermögenslage der Stadt Mettmann auswirken, wenn die Vermögenswerte der GfW in Höhe von knapp 9,4 Mio. €, denen Verbindlichkeiten von lediglich 3,9 Mio. € gegenüberstehen, bei der Stadt Mettmann ausgewiesen würden.

Eine Überführung der GfW in die Stadt Mettmann wäre auch ein großer und wichtiger Schritt den Mettmanner Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, die zwar der GfW finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, aber keine Auskünfte bezüglich deren Geschäftstätigkeit bekommen. So werden an die Geschäftsführerinnen – die Bürgermeisterin der Stadt Mettmann, Sandra Pietschmann und die Stadtkämmerin Veronika Traumann – gestellte Fragen regelmäßig nicht beantwortet. Begründung ist dabei, dass die Tätigkeit der GfW der Öffentlichkeit nicht zugänglich sei.

Auch diese Intransparenz könnten wir uns ersparen, wenn die Geschäftstätigkeit zukünftig offen und detailliert dargestellt würde. Mit der Auflösung der GfW und der Übertragung der Vermögenswerte und der Geschäftstätigkeit an die Stadt Mettmann lässt sich also nicht nur für transparente Vorgänge sorgen, sondern es können auch nennenswerte Sparmaßnahmen in die Wege geleitet werden.

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