Gegendarstellung zur städt. Pressemeldung „Nicht-Öffentlichkeit ist kein Ausdruck mangelnder Transparenz“ vom 7.12.2022

Ob die Behandlung von Themen in nicht-öffentlichen Sitzungen Ausdruck fehlender Transparenz ist, sollte immer im Einzelfall überprüft und bewertet werden. Und dennoch kann man auch hier zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen und diese vertreten.

Wenn mangelnde Transparenz kritisiert wird, stellt das eine Meinungsäußerung dar, die es zu respektieren gilt. Auch dann, wenn einem die Meinung nicht passt.

Was aus der städtischen Pressemeldung leider, oder bewusst, nicht hervorgeht, ist der Anlass dieser Meldung. Diese ist auf eine Anfrage unserer Fraktion zurückzuführen und der Frage, ob die Mietkosten des AOK-Gebäudes öffentlich genannt werden darf.

Unserer Ansicht nach sprechen keinerlei Gründe dagegen, die Miethöhe öffentlich zu nennen. Solche Gründe wurden sowohl vom Stadtjustiziar, als auch der Bürgermeisterin nicht dezidiert vorgetragen. Man beruft sich stattdessen auf die Geschäftsordnung des Rates, die u.a. „Liegenschaftssachen“ als nicht-öffentliche Angelegenheiten behandelt. Diese Argumentation kommt uns jedoch zu kurz. Die Mietkosten der Traglufthalle oder des Luisenhofs wurden nämlich auch öffentlich genannt. Beide Gebäude wurden ebenfalls von der Stadt angemietet. In der Vergangenheit wollte man auch die Mietkosten für die Mercedes-Immobilie nicht nennen. Diese sind nun durch einfachen Dreisatz auf Grundlage der Rettungsdienstgebühren öffentlich geworden. Nicht anders wird es sich auch im vorliegenden Fall verhalten. Denn die Mietkosten werden ab Anmietung des Gebäudes Bestandteil des städtischen Haushalts sein, der grundsätzlich immer öffentlich ist.

Die Stadt Mettmann spricht in ihrer Pressemeldung davon, dass „ein Ratsbeschluss entgegen der Geschäftsordnung als Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch die Bürgermeisterin sogar beanstandet werden müsste, weil die Geschäftsordnung „Teil des geltenden Rechts“ sei. Der Beschluss wäre damit nicht rechtskräftig.“ Im vorliegenden Fall gilt es zu unterscheiden zwischen einem Beschluss und einer bloßen Anfrage. Wenn Beschlüsse zur Anmietung von Gebäuden aufgrund laufender bzw. noch nicht abgeschlossener Verträge im nicht-öffentlichen Teil beraten werden, könnten sich hieraus Gründe zur Verschwiegenheit ergeben. Unserer Ansicht nach sollten jedoch auch nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse, zumindest dann, wenn die Gründe zur Verschwiegenheit entfallen sind, auf geeignete Art und Weise öffentlich bekannt gegeben werden. So beispielsweise zuletzt geschehen beim nicht-öffentlichen Beschluss zur Kündigung der Traglufthalle.

Im vorliegenden Fall sprechen wir jedoch über keinen Beschluss, sondern lediglich über eine Anfrage unserer Fraktion, die zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, in dem der Vertrag unlängst ausgehandelt ist. Insofern steht 1. die Miethöhe abschließend fest und wird 2. spätestens im Haushaltsplan 2024 als Aufwendung zu erkennen sein müssen. Vor diesem Hintergrund können wir es nach wie vor nicht nachvollziehen, warum man die Mietkosten nicht schon jetzt der Öffentlichkeit nennen möchte.

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