Grundsteuer B in Mettmann: Auswirkungen und Erklärungen

Über die Grundsteuer B wird häufig diskutiert. In unserem aktuellen Beitrag informieren wir über die Grundsteuer B und erklären, wie sie sich auf jeden Bürger auswirkt. Sowohl Eigentümer als auch Mieter sind betroffen.

Wer eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus besitzt, muss dafür Steuern zahlen. Denn der Besitz von Grund und Boden ist steuerpflichtig. Die sogenannte Grundsteuer B (das „B“ steht für baulich) gilt für Gebäude sowie bebaute und bebaubare Grundstücke. Es handelt sich um eine Gemeindesteuer, die dem städtischen Haushalt zufließt.

Die Grundsteuer B setzt sich aus drei Faktoren zusammen. Der Einheitswert und die Grundsteuermesszahl werden vom Finanzamt festgesetzt. Der Hebesatz ist schließlich der dritte Berechnungsfaktor, mit dem die Grundsteuer ermittelt wird. Hierbei handelt es sich um einen von den Städten individuell festgelegten Wert.

Jede Stadt bemisst seinen Grundsteuer B Hebesatz selbst. Dieser ist in der städtischen Haushaltssatzung verankert und wird von der Kommunalpolitik im Stadtrat beschlossen. Die Stadt Mettmann hat mit einem Hebesatz von 720% den höchsten Steuersatz im Kreis Mettmann. Wie hoch die einzelnen Grundsteuer B Hebesätze sind, könnt ihr der Grafik entnehmen.

Grundsteuer B_Gebührenvergleich 2023 Kreis Mettmann_MUT

Von der Steuer sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen. Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten, die der Vermieter an den Mieter weitergeben darf. Sie wird den Mietern also per Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Wie sich die Grundsteuer B in Mettmann entwickelt hat und welche jährlichen Belastungen für Bürger damit verbunden sind:

20202021202220232020 zu 2023
Grundsteuer B480%675%675%720%
prozentuale Veränderung+40,6%0%+6,7%+ 50%
– Wohnung 60 m²286 €402 €402 €429 €+ 143 €
– Reihenmittelhaus454 €638 €638 €680 €+ 227 €
– 1-Familienhaus621 €873 €873 €932 €+ 311 €

Beträge aufgerundet auf volle Euro. Zur Berechnung der Grundsteuer B haben wir die Annahmen der Stadt Mettmann übernommen. Die Berechnungseinheiten betragen: Etagenwohnung 60 m² = 59,59€, Reihenmittelhaus = 94,52€, freistehendes Einfamilienhaus = 129,40€.

Ab dem 1. Januar 2025 soll die neue Grundsteuer-Reform in Kraft treten. Im Vergleich zu der noch bestehenden Formel wurde der Einheitswert gegen den Faktor „Wert der Immobilie“ ersetzt. Die Formel zur Ermittlung der Grundsteuer B lautet dann: Wert der Immobilie x Steuermesszahl x Hebesatz.

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