Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Der Stadtrat soll in einer Sondersitzung am Mittwoch, den 02.11.2022, Beginn öffentlicher Teil ab 18 Uhr, Aula Heinrich-Heine-Gymnasium) über zahlreiche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung entscheiden. Damit gemeint sind Maßnahmen, die den städtischen Haushalt entlasten sollen. Hierbei handelt es sich um Einsparungen, aber auch finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger.
Im Frühjahr 2021 stellte der Stadtrat 50.000€ für die Durchführung eines gemeinsamen Prozesses zur strategischen Haushaltskonsolidierung bereit. Im Frühjahr 2022 stellte das beauftragte Beraterunternehmen „imaka“ seine Ergebnisse vor. Dabei präsentierte das Unternehmen 36 Konsolidierungsvorschläge mit einem möglichen Verbesserungspotenzial von insgesamt 4.151.000€. Der Bericht ist hier zu finden.
Zur Sonderratssitzung am 02.11.2022 wurden die Vorschläge von der Verwaltung aufbereitet. Ausweislich der „Anlage 1“ in den zur Verfügung gestellten Unterlagen könnten 21 mit entsprechenden Beträgen hinterlegte Maßnahmen beschlossen werden. Einige Maßnahmen sind mit einem Betrag von 0€ hinterlegt und sollen nicht umsetzbar sein. Aus einer Liste „Anlage 2“ gehen weitere Maßnahmen hervor, die nicht umgesetzt werden könnten. Die nun zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen werden in einigen Fällen in 3 verschiedenen Varianten mit unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen dargestellt. In der Variante 1 (sehr streng) ergibt sich somit insgesamt ein Verbesserungspotenzial von 3.507.779€. Variante 2 (streng) = 2.252.029€ und in Variante 3 (moderat) = 905.494€
In einer Übersicht möchten wir darüber informieren, um welche Maßnahmen es sich handelt. Die vollständigen Unterlagen mit den Verwaltungserläuterungen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Mettmann abrufbar.
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung (Kitas/Kindertagespflege) sollen die Elternbeiträge angepasst werden. In Variante 1 soll mit Mehreinnahmen von 1.188.530€ gerechnet werden können. Variante 2 = 594.000€, Variante 3 = 297.000€. Die Elternbeiträge sollen sich auch zukünftig am Einkommen der Eltern richten. Bis zu einem Jahreseinkommen von 25.000€ soll weiterhin Beitragsfreiheit bestehen. Für Ü3-Kinder sollen sich die Beiträge bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000€ minimal reduzieren. Ab 100.000€ Jahreseinkommen sollen die Gebühren steigen. Für U3-Kinder sollen die Beiträge bis zu einem Jahreseinkommen von 37.000€ minimal reduziert werden. Ab einem Jahreseinkommen von 37.000€ sollen die Elternbeiträge sukzessive steigen. Die Fachabteilung der Verwaltung befürwortet eine von imaka vorgeschlagene massive Erhöhung nicht. Die angegebene Erhöhung im Ü3-Bereich hält die Verwaltung für plausibel, während eine drastische Erhöhung im U3-Bereich nicht empfohlen wird.
Künftig soll die Geschwisterermäßigung entfallen. Eltern, deren Kinder zeitgleich eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, müssten demnach für alle Kinder entsprechende Elternbeiträge entrichten. Hierdurch wären mit Mehreinnahmen wie folgt zu rechnen: Variante 1 = 1.107.755€, Variante 2 = 843.035€
Durch Absenkung der Pflegestandards soll der Pflege- und Unterhaltungsaufwand bei der Grünpflege reduziert und damit Kosteneingespart werden. In Variante 1 sollen 762.000€, in Variante 2 = 381.000€ eingespart werden. Beide Varianten betrachtet die Verwaltung als „unrealistisch“. Variante 3 wird auf 190.500€ beziffert.
Der Teilergebnishaushalt soll durch aktivierbare Eigenleistungen entlastet werden. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass „die Abteilungen des Amtes 3.3 ihre Maßnahmen bereits unter Berücksichtigung von aktivierbarer Eigenleistungen durchführen und diese ordnungsgemäß bei der Fertigstellung von Bauarbeiten angeben. Eine zusätzliche Ausweisung von aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 100.000 € ist in Abhängigkeit der Personaldecke mit entsprechenden (investiven) Aufgabenfeldern grundsätzlich erzielbar.“
Es geht um eine Erhöhung der Erträge der Musikschule durch höhere bzw. umgestaltete Unterrichtsentgelte. Bei einer vereinfachten Betrachtungsweise ließen sich mit einer 29%igen Gebührenerhöhung Mehreinnahmen i.H.v. 75.0000€ erzielen. Eine Erhöhung der Entgelte würde jedoch vermutlich auch zu einer Reduzierung der Nachfrage führen, sodass die errechneten Mehreinnahmen tatsächlich nicht eintreffen würde. Die Verwaltung empfiehlt, im Jahr 2023 einen separaten Auftrag zur Erstellung einer Untersuchung zu erteilen.
Diese Maßnahme ist bereits durch Ratsbeschluss vom 05.04.2022 erledigt. Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 erhöht.
Die Maßnahme handelt über eine Umwandlung eines Stellenanteils von 0,4 VZÄ von EG 13 in EG 9 im Rahmen der Einrichtung einer Verwaltungsstelle. Die Verwaltung führt hierzu wie folgt aus: „In Gesprächen mit Imaka wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass es keine freie Planerstelle gäbe – dieser Hinweis blieb dennoch dauerhaft unberücksichtigt. In 2023 scheidet ein Mitarbeiter (Technischer Zeichner) aus. Die Stelle hat einen kwVermerk, der auf 0,5 reduziert wird. Der übrig bleibende Stellenanteil kann für die Verwaltungsstelle genutzt werden. Die Einsparung beträgt dann 50% einer EG-9-Stelle.“
Durch eine Reduzierung der politischen Ausschüsse sollen Kosten eingespart werden. Bei einer Reduzierung um 4 Ausschüsse = 30.000€, bei einer Reduzierung um 3 Ausschüsse = 25.000€ und bei einer Reduzierung um 2 Ausschüsse = 16.000€.
Gem. § 3 KWahlG können die Gemeinden und Kreise bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden. Bei einer Reduzierung der nominellen Mitglieder des Rates um 10 Mitglieder (gegenüber derzeit 4) ergeben sich Einsparmöglichkeiten von 28.000€. Bei einer Verringerung um 8 Mitglieder = 17.500€ und bei einer Verringerung um 6 Mitglieder = 10.500€. Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst nach der nächsten Kommunalwahl.
Die Transferaufwendungen belaufen sich derzeit auf 263.716€ und sind freiwilliger Art. Sie beinhalten 250.756€ Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie 11.960€ Aufwendungen für die Unterbringung Obdachloser auf dem freien Wohnungsmarkt. Durch eine pauschale Reduktion der Aufwendungen um 10% sollen 25.000€ eingespart werden.
Reduzierung der Aufwendung und Erhöhung der Erträge im Bäderbetrieb. Hierbei geht es um eine „Optimierung der Tarife“. Alternative Tarifvorschläge werden (nach Beschlussfassung) erarbeitet. Die Möglichkeiten der Energieeinsparung im laufenden Betrieb sind grundsätzlich ausgeschöpft.
Erhöhung der Gebühreneinnahmen aus Anpassungen der Gebührensatzung – hier Akteneinsichten und Beratungsgebühr
Erhöhung der Einnahmen aus Ordnungswidrigkeits-/ Bußgeldverfahren infolge erhöhter Kontrollen und Ahndungen
Reduzierung des Pflege und Unterhaltungsaufwands durch Festlegung unterschiedlicher Pflegebereiche/-zonen.
Durch eine Reduzierung der maximal abzurechnenden Fraktionssitzungen von derzeit 20 Sitzungen/Jahr auf künftig 15 Sitzungen/Jahr sollen 13.250€ eingespart werden.
Durch eine Kürzung der Fraktionszuwendungen um 10% sollen Aufwendungen i.H.v. 7.644€ eingespart werden.
Senkung der Standards im Winterdienst (WD) und Erhöhung des Anteils einsetzbarer Mitarbeiter
Durch eine Reduzierung der Standards bei der Straßenreinigung soll sich Verbesserungspotenzial von 6.000€ ergeben.
Durch die Umwandlung einer Personalstelle von EG 13 zu S 15 soll sich ein Verbesserungspotenzial v on 5.900€ ergeben.
Durch Verzicht auf je eine Ausschusssitzung im Jahr sollen Kosten i.H.v. 5.500€ eingespart werden.
Durch eine Verringerung der Ausschussmitglieder von derzeit 20 auf 14 im Planungs-/Bauausschuss und dem Ausschuss für Schule/Bildung sollen Kosten i.H.v. 1.200€ eingespart werden.