Mettmann-Pass wird 2023 fortgeführt

Der Stadtrat Mettmann hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2023 einstimmig beschlossen, den Mettmann-Pass fortzuführen. Mit dem Mettmann-Pass erhalten Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen viele Ermäßigungen sowie kostenlosen Eintritt zu städtischen Einrichtungen und weiteren Angeboten. Der Mettmann Pass (vormals Sozialpass) existiert schon seit dem Jahr 2010. Die Anzahl der ausgestellten Mettmann-Pässe nimmt zu. Waren es 2017 noch 880 Pässe, wurden im Jahr 2022 bereits 1.635 Mettmann-Pässe ausgestellt.

Welche Ermäßigungen gibt es?

  • Hallenbad & Naturfreibad: 50% Ermäßigung für Erwachsene, freier Eintritt für Kinder & Jugendliche
  • städt. Kulturveranstaltungen: freier Eintritt für Kinder & Jugendliche, 50% Ermäßigung für Erwachsene für Kinder
  • Stadtbibliothek: Gebührenbefreiung für Erwachsene, Kinder & Jugendliche frei
  • städt. Musikschule: Gebührenbefreiung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Gruppenunterricht)
  • Gebührenermäßigung bei den Ferienveranstaltungen des Jugendamtes und des Diakonischen Werkes
  • Mettmann-Pass gilt für das Kaufhaus der Mettmanner und der Mettmanner Tafel der Diakonie als Nachweis für das Rabattsystem
  • Second-Hand-Läden des SKFM Mettmann: 20% Ermäßigung auf das gesamte Sortiment
  • Kostenloser Strom-Spar-Check durch den Caritasverband
  • Ermäßigung bei der Hausaufgabenbetreuung und dem Ferienprogramm des Kinderschutzbundes

Wer kann den Mettmann-Pass nutzen?

Berechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher folgender Leistungen:

  • Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II / Hartz 4) oder Sozialgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • oder Personen, die Wohngeld erhalten würden, aber bisher noch keinen Antrag gestellt haben und in der Stadt Mettmann wohnen.

Wie kann man den Mettmann-Pass beantragen?

Der Mettmann-Pass kann bei der Sozialagentur und Wohngeldstelle der Stadt Mettmann oder für SGB II Kunden beim Jobcenter Mettmann (Marie-Curie Straße 1-5) beantragt werden. Der Mettmann-Pass wird bei Vorlage eines Bewilligungsbescheides für die o.g. Leistungsbezieher ausgestellt. Wer noch kein Wohngeld bezieht, muss aktuelle Einkommens- und Mietnachweise vorlegen. Der Mettmann-Pass gilt entsprechend des Bewilligungszeitraumes (max. 12 Monate) in Verbindung mit dem Ausweis. Er kann auf Antrag
verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

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