Niedrigste Versorgungsquote – überdurchschnittlich hohe Kosten. Wie passt das zusammen?

Jeder Stein sollte umgedreht werden, um die finanzielle Schieflage der Stadt Mettmann in den Griff zu bekommen. Mit einer aktuellen Anfrage zum Haupt- und Finanzausschuss am 12. September widmen wir uns dem Haushaltsprodukt mit dem höchsten Jahresfehlbetrag. Die Kindertagesbetreuung weist in Mettmann ein Defizit von 13,4 Millionen Euro auf.

Kita-Kosten im interkommunalen Vergleichssystem

Im Interkommunalen Vergleichssystem zeigt die Stadt Mettmann im Vergleich zu 86 Kommunen aus NRW mit Einwohnerzahlen zwischen 25.000 bis 50.000 die niedrigste Versorgungsquote im Bereich der Kindertagesbetreuung auf. Der Aufwand pro Einwohner liegt in Mettmann bei 649,97€, während sich der Mittelwert auf 419,07€ beläuft. Wir fragen uns, wie geringste Versorgungsquote und überdurchschnittlich hoher Aufwand zusammenpassen? Dem möchten wir auf dem Grund gehen.

Die Kindertagesbetreuung gehört aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz zu den Pflichtaufgaben einer Stadt. Der Gesetzgeber sieht einen Betriebskostenzuschuss, den die Stadt an den jeweiligen Träger der Einrichtung zahlen muss, vor. Dieser beläuft sich bei „kirchlichen Trägern“ auf 89,7% und bei „anderen freien Trägern“ auf 92,2%. In Mettmann erhalten kirchliche Träger ausweislich des Haushaltsplans einen Zuschuss „zwischen 90,5% und 100%“, die AWO-Kita 100% und die „restlichen freien Träger“ 96%. Wir wollen wissen, wieso die Träger der Kitas prozentual unterschiedlich und vom Gesetzgeber abweichend (höher) bezuschusst werden.

Im Rahmen der strategischen Haushaltskonsolidierung hatte die Beraterfirma „IMAKA“ im November vergangenen Jahres die Maßnahme „Aufwandssenkung in der Kindertagesbetreuung“ aufgerufen und ein Einsparpotenzial von ca. 1,14 Millionen Euro gesehen. Die Verwaltungsspitze widersprach dem Vorschlag, bezog sich dabei aber lediglich auf die Bewirtschaftungsausgaben und die Kosten für den Personaleinsatz. Auf das von IMAKA ebenfalls angesprochene Thema „Höhe Defizitausgleich freie Träger (Vertragskonditionen)“ – hiermit sind die von der gesetzlichen Regelung abweichenden und höher ausfallenden Zuschusszahlungen an die Träger gemeint – ist die Verwaltungsspitze in ihren Erläuterungen nicht eingegangen. Unsere Anfrage soll hier Licht ins Dunkle bringen.

Grundschulen im interkommunalen Vergleichssystem

Gleichzeitig beziehen wir die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule (OGS) mit in die Anfrage ein. Denn im Vergleich zu anderen Städten ist der Aufwand in Mettmann mit 4.979,77€ je Schüler (knapp 20% Steigerung zum Jahr 2022) bei einem Mittelwert von 3.563,09€ ebenfalls überdurchschnittlich hoch.

In beiden Fällen bitten wir die Verwaltung um Aufschlüsselung der Zuschusszahlungen, um uns ein genaueres Bild über die Kostensituation machen zu können. Zusätzlich haben wir gefragt, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, das Defizit und vor allem die überdurchschnittlich hohen Aufwendungen in den Bereichen Kita und OGS zu verringern, um eine Annäherung an den Mittelwert im interkommunalen Vergleichssystem zu erreichen. Wenn andere Städte diese Pflichtaufgaben mit geringeren Aufwendungen bewältigen können, sollte man sich nicht zuletzt aufgrund der angespannten Haushaltslage fragen, warum das nicht in Mettmann funktioniert.

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