Plausibilitätskontrolle „Masterplan Schulen“

Die Entwicklung der Mettmanner Schullandschaft gehört angesichts der aktuellen Erkenntnisse auf den Prüfstand. Eltern und Kinder benötigen eine verlässliche Schulentwicklung, mit der sie planen können.

Der im November 2023 vorgestellte Masterplan Schulen ist auf den Boden der Realität getroffen. Bereits unmittelbar nach der chaotischen Schulausschusssitzung am 22. Februar 2024 hat unsere Fraktion angekündigt, dass die gravierende Planabweichung als Chance betrachtet werden sollte, eine Grundsatzdebatte über Mettmanns Schullandschaft im Ist-Zustand zu führen.

Wir begrüßen es sehr, dass sich immer mehr Fraktionen ähnlich äußern und eine Überprüfung für erforderlich halten. Während viele Eltern in diesem Jahr lange Zeit im Ungewissen bleiben, beschäftigen sich bereits in einem halben Jahr die nächsten Eltern und Kinder mit der wegweisenden Entscheidung zur Wahl der weiterführenden Schule. Damit sich die belastenden Zustände nicht wiederholen, muss das Thema mit höchster Priorität angegangen werden.

Die diesjährigen Anmeldezahlen an den weiterführenden Schulen weichen erheblich von den prognostizierten Zahlen im „Masterplan Schulen“ ab. Um eine Prognose über die Schülerzahlenentwicklung in den nächsten Jahren abgeben zu können ist es notwendig, das Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen als wichtige Planungsgrundlage zu ermitteln.

Für eine Plausibilitätskontrolle der im „Masterplan Schulen“ prognostizierten Zahlen stellen wir zum Haupt- und Finanzausschuss am 19. März folgende Fragen:

1️⃣ Wie viele Kinder wurden zu den Schuljahren 2022/23, 2023/24 und 2024/25 an den Mettmanner Schulen, aufgeschlüsselt nach den fünf Grundschulen (ALS, GAN, GHS, KGS, OPS) und den drei weiterführenden Schulen (HHG, KHG, GES) sowie aufgeschlüsselt nach auswärtigen und Mettmanner Kinder angemeldet?

2️⃣ Wie viele Mettmanner Kinder pendeln in Klasse 1 und in Klasse 5 zu den Schuljahren 2022/23, 2023/24 und 2024/25 an auswärtige Schulen aus?

3️⃣ Wie viele Kinder haben aufgeschlüsselt nach Schulen zu den Jahren 2022/23 und 2023/24 die 1. Klasse der Grundschule und die 5. Klasse der weiterführenden Schule wiederholt?

4️⃣ Wie viele Eingangsklassen wurden/werden aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Schulen zu den Schuljahren 2022/23, 2023/24 und 2024/25 jeweils eingerichtet?

5️⃣ Der „Masterplan Schulen“ prognostiziert an der Gesamtschule mit 50% Abgängen nach Klasse 10. Laut offizieller Schulstatistik NRW werden die Schulabgänger an Gesamtschulen nach Klasse 10 durchschnittlich wie folgt angegeben: 63,5% (2021/22), 63,8% (2020/21), 63,3% (2019/20). Auf welcher Basis wird die Annahme einer Abgangsquote bzw. im Umkehrschluss einer Übergangsquote von 50% von der SEK I in die SEK II (Oberstufe) an der Gesamtschule begründet?

6️⃣ Der „Masterplan Schulen“ geht künftig von insgesamt 19 Eingangsklassen an den Mettmanner Grundschulen aus. Mit den aktuellen Zügigkeiten (3×4 Züge und 2×3 Züge = 18 Eingangsklassen) können maximal 474 Einzuschulende an den Grundschulen aufgenommen werden. Die dem Masterplan Schulen zugrunde liegende Schulentwicklungsplanung der Stadt Mettmann mit Stand Januar 2023 prognostiziert im Schuljahr 2027/28 mit einem Höchstwert von 409 Erstklässlern. In den Folgejahren sinken die Prognosen erheblich (2031/32 = 357 Kinder). Wie begründen sich der geplante Neubau einer weiteren Grundschule und eine Erhöhung der Eingangsklassen, wenn die Schülerprognosezahlen deutlich darunter liegen?

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