Die finanzielle Situation der Stadt Mettmann ist äußerst angespannt. Während viel über den städtischen Haushaltsplan diskutiert wird, kommt es am Ende vor allem auf das tatsächliche Jahresergebnis an.
Aktuell wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 vorgelegt, der in der Öffentlichkeit – vermutlich auch weil er sehr zeitversetzt erfolgt – weniger Beachtung findet. Das möchten wir ändern und über einige Punkte informieren. Den vollständigen Bericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung findet ihr hier.
Das Jahresergebnis 2021 schließt mit einem Fehlbetrag von knapp 7,1 Millionen Euro ab. Gegenüber der Planung (-5,3 Mio.) bedeutet das eine Verschlechterung von rund 1,8 Mio. Euro. Somit ist die Bürgermeisterin in ihrem ersten Amtsjahr um 34% vom Haushaltsplan abgewichen.
Laut Prüfbericht wurde bei den Bilanzpositionen Schulen und Straßennetz der Grundsatz der Bilanzkontinuität nicht eingehalten, weil man bei der Aktivierung der Treppenanlage an der GS Herrenhauser Str. von der bisher gewählten Bewertungsmethode abgewichen ist.
Des Weiteren hat das Prüfungsamt festgestellt, dass Maßnahmen aktiviert wurden, obwohl die Vorrausetzungen für eine Aktivierung nicht erfüllt sind. Das betrifft den Sonnenschutz an der GS Gruitener Str. (186.400€) und die Heizungsanlage der Sporthalle Herrenhauser Str. (136.000€). Aus Sicht des Prüfungsamts handelt es sich hierbei um einen „Erhaltungsaufwand“. Die Stadt hält in ihrer Stellungnahme dagegen und sagt, dass „die Maßnahmen zu einer deutlich über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung des Baustandards führe. Deshalb wurden die Maßnahmen als Herstellungskosten aktiviert.“
Den Prüfern ist auch aufgefallen, dass bei verspäteter Aktivierung von sechs durchgeführten Maßnahmen keine außerplanmäßigen Abschreibungen durchgeführt wurden. Aufgrund verspäteter Aktivierung wird der Bilanzwert bei diesen Vermögensgegenständen zu hoch ausgewiesen. Die Stadt Mettmann hat bereits zugesagt, diese Buchungen nachzuholen.
Dem Prüfungsamt war es „nicht möglich, die aktivierten Eigenleistungen der Stadt zu prüfen, da keine detaillierten Einzelaufzeichnungen vorliegen. Es wurden von den Mitarbeitern Stunden aufgeschrieben, jedoch ohne Beschreibung der durchgeführten Tätigkeit. Somit ist nicht prüfbar, ob die aufgezeichneten Stunden tatsächlich aktivierte Eigenleistungen darstellen. Die Kämmerei beabsichtigt, den Prozessablauf zu optimieren und den Fachbereichen einen einheitlichen Vordruck zur Verfügung zu stellen, damit alle erforderlichen Daten einheitlich erfasst werden.“
Die Stadt Mettmann verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS). Bei den Dienstanweisungen für das finanzwirtschaftliche Handeln ist laut Prüfbericht „grundsätzlich anzumerken, dass diese z.T. weiterhin noch auf inzwischen veralteten gesetzlichen Grundlagen beruhen. Die Stadt Mettmann hat generell ausreichende Vorkehrungen im Rahmen interner Maßnahmen zur Steuerung und Kontrolle für ein rechtmäßiges und wirtschaftlichen Verwaltungshandeln getroffen.“ Jedoch müssen die Dienstanweisungen in einigen Bereichen konsequenter umgesetzt werden, heißt es. Vorangegangene Einzelprüfungen enthalten Hinweise, dass „z.B. das 4-Augen-Prinzip nicht durchgängig eingehalten und Nachträge nicht schriftlich beauftragt wurden“.
Trotz der festgestellten Unregelmäßigkeiten „entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für die Stadt Mettmann geltenden gesetzlichen Vorschriften“, urteilten die Prüfer.