Sofortige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung

Damit für den Ausbau der Schullandschaft eine realistische Planungsgrundlage geschaffen werden kann, beantragen wir zum Ausschuss für Schule und Bildung am 16. Mai 2024, die Schulentwicklungsplanung für alle Mettmanner Schulen durch ein externes, erfahrenes und auf Schulentwicklungsplanung spezialisiertes Fachbüro fortschreiben zu lassen.

Wir halten dies für dringend erforderlich, da der von der Verwaltungsspitze präsentierte „Masterplan“ gravierende Mängel und Fehlinterpretation aufweist. Von den im November 2023 präsentierten Zahlen mit Stand Januar 2023, war bereits zur Präsentation bekannt, dass schon für das Schuljahr 2023/2024 eine nennenswerte Abweichung zwischen den prognostizierten und den tatsächlichen Anmeldezahlen bestand.

Mit dem nunmehr an den weiterführenden Schulen abgeschlossenem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/2025 hat sich gezeigt, dass Prognose und Realität nicht nachvollziehbare Differenzen aufweisen, so dass die im „Masterplan“ genannten Zahlen und Empfehlungen für die Entwicklung der zukünftigen Schullandschaft in Mettmann nicht schlüssig sind.

Der Masterplan sieht den Neubau einer weiteren (sechsten) Grundschule für 11,5 Millionen Euro vor. Der Ausbau der Kapazitäten an den Grundschulen ist aber gar nicht erforderlich. Laut „Masterplan“ werden in den nächsten Jahren nicht mehr Kinder an den Mettmanner Grundschulen eingeschult als zum Schuljahr 2022/2023. Warum im „Masterplan“ empfohlen wird, bei sinkenden Schülerzahlen die Kapazitäten der Grundschulen auf 19 Eingangsklassen auszubauen, ist nicht nachvollziehbar.

Bei den weiterführenden Schulen wird im Rahmen des „Masterplan“ jeweils darauf hingewiesen: „der Wert [der prognostizierten Anmeldezahlen] ist momentan deutlich abweichend von der tatsächlichen Anmeldezahl. Die Zahlen müssen daher interpretiert werden und Abweichungen nachvollziehbar sein.“ – Dies kann und darf unserer Auffassung nach nicht die Basis für die weitere Entwicklung der zukünftigen Mettmanner Schullandschaft und damit verbundenen Ausgaben im dreistelligen Millionenbereich sein.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie eine geplante 8-Zügigkeit der Gesamtschule mit den im „Masterplan“ prognostizierten Schülerzahlen begründet wird: Die für eine 8-Zügigkeit erforderliche Anmeldezahl von mindestens 200 Kindern wird laut der Prognose in keinem einzigen Jahr erreicht. Auch wird nicht erläutert, wie genau die Interpretation der Anmeldezahlen und der Abweichungen zu erfolgen hat. Gerade dies muss aber nach dem kürzlich abgeschlossenen Anmeldeverfahren an den weiterführenden für das Schuljahr 2024/2025 hinterfragt werden. Hier hat es an der Gesamtschule signifikant weniger Anmeldungen gleichzeitig am HHG aber deutlich mehr Anmeldungen als im „Masterplan“ prognostiziert gegeben.

Laut Schulgesetz berücksichtigt die Schulentwicklungsplanung u. a. das Schulwahlverhalten der Eltern. Und dieses spricht eine deutlich andere Sprache als die im „Masterplan“ genannten Zahlen. Daher ist nicht nur die Zügigkeit der Gesamtschule bedarfsgerecht auszulegen, sondern auch die des HHG. Und auch die geplante Einführung des Ganztags am KHG wird sicherlich Einfluss auf das zukünftige Schulwahlverhalten haben und muss entsprechend Berücksichtigung finden.

Für eine bedarfsgerechte Schulentwicklungsplanung werden verlässliche Zahlen benötigt. Diese hat der „Masterplan“ nicht geliefert. Die Zahlen des „Masterplan“ müssen nach eigenen Angaben interpretiert und hinterfragt werden. Faktoren wie Auspendelnde, Wiederholende und Migration werden explizit nicht berücksichtigt. Dies alles sind aber Bestandteile einer Schulentwicklungsplanung, die Basis einer bedarfsgerechten Schullandschaft verbunden mit dem wirtschaftlichen Einsatz der finanziellen Mittel ist.

Der aktuelle Schulentwicklungsplan der Stadt Mettmann wurde für den Zeitraum 2020/21 bis 2025/2026 aufgestellt. Demnach müsste er spätestens im nächsten Jahr fortgeschrieben werden. Angesichts der bevorstehenden Entscheidungen zur Mettmanner Schullandschaft und die damit verbundenen Großinvestitionen in den Aus- und Neubau von Schulen, beantragen wir, den Schulentwicklungsplan zeitnah fortzuschreiben, damit durch valide Zahlen eine realistische Planungsgrundlage geschaffen wird.

Weitere Informationen, Zahlen, Daten und Fakten können aus unserem Antrag entnommen werden.

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