Stadt Mettmann muss Haushaltssicherungskonzept vorlegen

In der Sitzung des Stadtrates am 12.12.2023 haben Bürgermeisterin Pietschmann und Kämmerin Traumann den Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 eingebracht. Dieser sieht vor, dass zur Genehmigung des Haushalts ein Haushaltssicherungskonzept (kurz: HSK) vorgelegt werden muss. Das bedeutet: Darstellung eines ausgeglichenen Haushalts in 10 Jahren.

Über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs möchten wir euch an dieser Stelle kurz informieren:

  • Die Grundsteuer B soll von 720% auf 745% (Jahr 2024) und 770% (Jahr 2025) steigen.
  • Die Gewerbesteuer soll weiterhin 510% betragen.
  • Im Jahr 2024 sind Investitionen i.H.v. 26,6 Millionen Euro geplant.
  • Die Liquiditätskredite sollen sich 2024 auf rund 80 Millionen Euro belaufen und sich bis 2028 auf über 160 Millionen Euro verdoppeln.
  • Die Investitionskredite sollen 2024 rund 124 Millionen Euro betragen und bis zum Jahr 2026 auf rund 214 Millionen Euro ansteigen.
  • Der Haushaltsentwurf schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 11,8 Millionen Euro (2024) bzw. 14,8 Millionen (2025) ab.
  • Zur Genehmigung eines Haushalts mit Defiziten in dieser Höhe bedarf es der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, das den Haushaltsausgleich binnen 10 Jahren aufzeigen und von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss.

Der vollständige Haushaltsentwurf steht hier zur Verfügung.

In den nächsten Wochen werden sich die Ratsfraktionen zum städtischen Haushalt beraten. Die Verwaltungsspitze beabsichtigt dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.

Wir werden euch weiterhin informieren.

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