Städtischer Haushalt erklärt: Teil 1 – Aufwendungen & Erträge

Der städtische Haushalt umfasst über 580 Seiten und ist das Planungswerk für alle voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen der Stadt Mettmann. Dabei ist der Haushalt nicht nur ein Zahlenwerk. Er beschreibt alle Aufgaben und Leistungen, die von der Verwaltung erbracht werden oder auch Ziele und Vorhaben, die unsere Stadt betreffen. In mehreren Teilen möchten wir über einzelne Komponente des Mettmanner Haushaltsplans aufklären, informieren und dabei versuchen, den Bürgerinnen und Bürgern die zugegebenermaßen trockene Materie in möglichst leichter Sprache verständlich zu machen und übersichtlich darzustellen.

Was ist ein Haushalt?

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt und enthält alle für das Haushaltsjahr zur Erfüllung ihrer Aufgaben veranschlagten Erträge und Aufwendungen, Investitionen und den Stellenplan. Der Haushaltsentwurf wird von der Kämmerin aufgestellt, von der Bürgermeisterin bestätigt und letztlich vom Stadtrat entschieden. Die Stadt Mettmann nimmt verschiedene Aufgaben für ihre Bürger wahr. Hierbei geht es vor allem um gesetzliche Pflichtaufgaben, übertragene Aufgaben und freiwillige Leistungen. Der Haushalt legt Art und Umfang der von der Stadt zu erbringenden Leistungen fest und stellt den dafür erforderlichen Finanzbedarf dar.

Der Haushaltsplan gliedert sich in den Ergebnis- und Finanzplan. Im Ergebnisplan werden die tatsächlichen Ressourcenverbräuche anhand von Erträgen und Aufwendungen dargestellt. Er gibt einen Überblick über die Leistungsfähigkeit der Stadt. Der Finanzplan enthält alle im aktuellen Haushaltsjahr anfallenden laufenden Ein- und Auszahlungen. Zugleich werden hier aber auch alle geplanten Investitionseinzahlungen und Investitionsauszahlungen sowie Kreditaufnahmen und geplante Tilgungen abgebildet. Der Finanzhaushalt gibt somit einen Überblick über die liquide Lage der Stadt.

Teil 1: Aufwendungen & Erträge

Im ersten Teil möchten wir uns mit Aufwendungen und Erträgen anhand des Haushaltsplanentwurfs 2023 beschäftigen. Aufwendungen und Erträge sind Bestandteil der Ergebnisrechnung, die neben der Finanzrechnung und der Bilanz eine von drei Komponenten des Haushalts darstellen. Die Ergebnisrechnung erfasst die realisierten Aufwendungen und Erträge innerhalb eines Haushaltsjahres. Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen entspricht dem Jahresergebnis. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, wurde ein Jahresüberschuss erwirtschaftet, der das Eigenkapital in der Bilanz erhöht. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, liegt ein Jahresfehlbetrag vor, der das Eigenkapital mindert.

Erträge:

Die geplanten Erträge im Haushaltsentwurf 2023 weisen eine Höhe von 142.712.299€ auf. Aus der Abbildung geht hervor, wie sich die Anteile aufschlüsseln. In der nachfolgenden Übersicht erläutern wir die Ertragsanteile.

Erträge_Haushaltsentwurf 2023 Mettmann

Steuern/Abgaben (66,99 Mio. €)

davon:

• Grundsteuer A (97.000€) – Die Grundsteuer A (a = agrarisch) besteuert Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft. Der Hebesatz in Mettmann beträgt 290%.

• Grundsteuer B (12.315.000€) – Die Grundsteuer B (b = baulich) besteuert alle bebauten und unbebauten Grundstücke – also alles, was nicht Land- und Forstwirtschaft ist. Der derzeitige Hebesatz beträgt 675%. Im Haushaltsplanentwurf wird eine Erhöhung um 50 Prozentpunkte auf 725% vorgeschlagen.

• Gewerbesteuer (22.276.000€) – Im Haushaltsplanentwurf wird eine Erhöhung der Gewerbesteuer von 435% auf 510% vorgeschlagen.

• Anteil Einkommensteuer (26.419.000€) – Die Kommunen erhalten eine Beteiligung an der Einkommenssteuer.

• Anteil Umsatzsteuer (2.849.000€) – Die Kommunen erhalten eine Beteiligung an der Umsatzsteuer.

• Familienleistungsausgleich (2.370.000€) – Den Gemeinden wird zum Ausgleich ihrer zusätzlichen Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs eine Kompensationszahlung zugewiesen.

Zuwendungen u. allgemeine Umlagen (30,03 Mio. €)

davon:

• Schlüsselzuweisungen (12.187.000€) – Die Schlüsselzuweisung ist eine zweckfreie Zuweisung zur allgemeinen Finanzierung der Ausgaben. Die finanzielle Unterstützung der Kommunen ist im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt. Das Land NRW zahlt der Stadt Mettmann für das Jahr 2023 12,187 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen aus.

• Zuweisungen vom Land (14.464.000€) – Weitere Zuweisungen vom Land NRW sind zweckgebunden. Hierunter fallen: Betriebskosten Kitas (8.611.178 €), OGS (1.698.160 €), Schul- und Bildungspauschale (1.324.000 €)

• Sonderposten aus Zuweisungen (3.300.000€) – Den Sonderposten kommt auf der Finanzierungsseite der Bilanz die Funktion zu, erhaltene investitionsbezogene Zuwendungen und erhobene Beiträge für durchgeführte Investitionsmaßnahmen bilanziell abzubilden. Die Sonderposten sind entsprechend der geplanten Nutzungsdauer für den angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstand ertragswirksam aufzulösen und mindern insoweit die Belastungen durch die bilanziellen Abschreibungen.

Sonstige Transfererträge (0,33 Mio. €)

Bei den sonstigen Transfererträgen handelt es sich um den Ersatz von sozialen Leistungen
außerhalb von Einrichtungen.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (26,86 Mio. €)

Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten zählen Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge.

hierunter fallen vor allem:

• Elternbeiträge Kita & Kindertagespflege (1,58 Mio. €)

• OGS Elternbeiträge (921.510€)

• Verwaltungsgebühren (845.000€) – darunter: Ordnungsbehörde (27.500 €), Standesamt (65.000 €), Bürgerbüro (295.000 €), Bauaufsicht (270.000 €) sowie Straßenverkehrsbehörde (175.000 €)

• Kanalgebühren (9,3 Mio. €)

• Krankentransporte (4,62 Mio. €)

• Abfallgebühren(4,4 Mio. €)

• Straßenreinigung (912.000€)

• Friedhofsgebühren (503.000€)

• Parkgebühren (200.000€)

• Marktstandsgebühren (43.000€)

• Gebühren und Erstattungen von Obdachlosen, Benutzungs- und Verwaltungsgebühren (Wohnberechtigung) (296.915€)

• Erstattungen für die Unterbringung von Asylbewerbern in städtischen Unterkünften (104.920€)

• Teilnehmergebühren Musikschule (273.000€)

• Benutzungsgebühren Stadtbibliothek (13.000€)

• Eintrittsgelder Hallenbad (85.000€) und Naturfreibad (125.000€)

• Sonderposten aus Beiträgen (1.272.000€)

Privatrechtliche Leistungsentgelte (1,35 Mio. €)

Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Mieten für Räume, Wohnungen und Gebäude, Pachten für Grundstücke, Erbbauzinsen, Erträge aus Verkauf sowie Eintrittsgelder.

hierunter fallen vor allem:

• Mieten & Pachten (636.530€)

• Erträgen aus Verkäufen (339.800 €)

• sonstige privatrechtlichen Leistungsentgelten (374.190 €) z.B. Verpflegungskosten in Kitas

Kostenerstattungen und Kostenumlagen (4,33 Mio. €)

davon:

• Erstattungen vom Land NRW (877.000€) – davon Erstattungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (840.000€)

• Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (2,77 Mio. €) – davon Erstattung Jugendämter (1,53 Mio. €), Erstattung Notärzte (475.500€), Kostenerstattung Erich-Kästner-Schule durch Kreis Mettmann (470.800€), Erstattung Straßenreinigung Wülfrath (55.000€)

Sonstige ordentliche Erträge (3,37 Mio. €)

An dieser Stelle werden auch Erträge abgebildet, die sich im Zuge der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wie z.B. Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen, nicht planbar sind.

davon:

• Konzessionsabgaben (1,66 Mio. €) – davon: Konzessionserträge Stromversorgung (1,04 Mio. €,
Wasserversorgung (529.240€), Gasversorgung (90.000€)

Aktivierte Eigenleistungen (0,22 Mio. €)

Aktivierte Eigenleistungen stehen Aufwendungen gegenüber, die zur Erstellung von Anlagevermögen eingesetzt werden. Einzubeziehen sind Aufwendungen, die Herstellungskosten darstellen, z. B. Personalaufwand für errichtete Gebäude.

Finanzerträge (1,03 Mio. €)

davon:

Erstattungen von verbundenen Unternehmen (Stadtwerke – Gewinnausschüttung (ca. 440.000€)

Zinsen für Erstattungen von verbundenen Unternehmen (Stadtwerke) (187.000 €)

Beteiligung am Überschuss der Kreissparkasse (180.000 €)

Zinsen für Steuernachzahlungen (45.000 €)

Außerordentliche Erträge (8,21 Mio. €)

In dieser Position wurden ab 2021 erstmals die gemäß NKF-CIG NRW zu isolierenden corona-bedingten Finanzschäden dargestellt, die für das Haushaltsjahr erwartet werden. Die corona-bedingten Finanzschäden werden in der Bilanz als Bilanzposition „Bilanzierungshilfe“ ausgewiesen und ab 2027 bis zu 50 Jahre linear abgeschrieben.

Aufwendungen:

Die geplanten Aufwendungen im Haushaltsentwurf 2023 weisen eine Höhe von 147.113.812€ auf. Aus der Abbildung geht hervor, wie sich die Anteile aufschlüsseln. In der nachfolgenden Tabelle erläutern wir die Aufwandsanteile.

Aufwendungen_Haushaltsentwurf 2023 Mettmann

Personal (40,86 Mio. €)

davon:

• Dienstbezüge Beamte (5,22 Mio. €)

• Leistungsentgelte Beamte (83.774€)

• Pensionsrückstellungen Beamte (1,99 Mio. €)

• Beihilferückstellungen Beamte (0,53 Mio. €)

• Vergütungen für tariflich Beschäftigte (25,43 Mio. €)

• Leistungsentgelte tariflich Beschäftigte (0,36 Mio. €)

• Tarifsteigerung Personalaufwendungen (0,33 Mio. €)

• Zusatzversorgung tariflich Beschäftigte (1,96 Mio. €)

• Sozialversicherung tariflich Beschäftigte (5,31 Mio. €)

• Gesetzliche Unfallversicherung tariflich Beschäftigte (0,1 Mio. €)

• Beihilfen und Unterstützungen (0,44 Mio. €)

• Konsolidierung globaler Minderaufwand Personal (- 1,0 Mio. €)

Versorgungsaufwendungen (2,79 Mio. €)

davon:

• Versorgungsaufwendungen für Pensionäre (1,96 Mio. €)

• Beihilfeaufwendungen für Pensionäre (0,37 Mio. €)

• Pensionsrückstellung – Erstattungsfälle (0,45 Mio. €)

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (21,61 Mio. €)

davon vor allem:

• Unterhaltung von Gebäuden (1.89 Mio. €), darunter 1,53 Mio. € für die bauliche Unterhaltung von Gebäuden

• Heizkosten (4,55 Mio. €)

• Stromkosten (1,65 Mio. €)

• Kosten der Glas- und Gebäudereinigung (1,28 Mio. €)

• Wassergeld (0,15 Mio. €)

• Gebäudeversicherungen (0,30 Mio. €)

• Straßen- und Wegeunterhaltung (0,30 Mio. €)

• Unterhaltung von Fahrzeugen (0,93 Mio. €)

• Unterhaltung und Ergänzung neue Medien für Mettmanner Schulen (0,55 Mio. €)

• Ergänzung der Einrichtung bis 800 € (netto) für die bauliche Erweiterung der städt. Kita Obschwarzbach (0,10 Mio. €)

• Erweiterung der Straßenbeleuchtung (0,1 Mio. €)

Bilanzielle Abschreibungen (11,15 Mio. €)

Die bilanzielle Abschreibung erfasst den Werteverzehr von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Die bilanzielle Abschreibung erfolgt planmäßig auf Basis der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, welche ihrerseits über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.

Transferaufwendungen (60,33 Mio. €)

davon vor allem:

• Kreisumlage (21,89 Mio. €) – Die Kreisumlage ist eine von den kreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis zu zahlende Umlage zur Finanzierung der vom Landkreis erbrachten öffentlichen Leistungen.

• Zuschüsse für die Kitas (11,10 Mio. €)

• Hilfen zur Erziehung (7,52 Mio. €) – Die Hilfen zur Erziehung sind staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern. Hilfen zur Erziehung werden in Familien eingesetzt, wenn diese ihre Probleme nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigen können.

• Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (5,71 Mio. €)

• Zuschüsse OGS (Nachmittagsbetreuung Grundschulen) (2,91 Mio. €)

• Sonstige Soziale Leistungen (2,68 Mio. €)

• Gewerbesteuerumlage (1,80 Mio. €) – Die Gewerbesteuerumlage ist der Teil der Gewerbesteuer, der von den Gemeinden an Bund und Länder abgeführt wird.

• Umlage für Berufsschulen des Kreises Mettmann (0,96 Mio. €)

• Krankenhausinvestitionsumlage (0,59 Mio. €)

• Umlage Wasserführung (0,3 Mio. €)

• Umlage Gewässerunterhaltung (0,3 Mio. €)

• Zuschüsse an Vereine & Verbände (0,22 Mio. €)

• Umlage Volkshochschulzweckverband (0,19 Mio. €)

• Zuschuss Investitionen Kindertagespflege (0,1 Mio. €)

• Zuschüsse für die Jugendberufshilfe (75.769€)

• Zuschuss Personalkosten Kinderschutzbund (56.980€)

• Zuschüsse für den Sportbereich (45.714€)

• Zuschüsse für die Jugendarbeit (28.000€)

Sonstige ordentliche Aufwendungen (7,45 Mio. €)

• Mieten und Pachten (1,10 Mio. €)

• Steuern, Versicherungen, Schadensfälle (0,5 Mio. €)

Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (0,53 Mio. €)

• Aufwendungen für Beschäftigte wie Dienstkleidung, Fortbildungen, Dienstreisen, amtsärztliche Untersuchungen (0,90 Mio. €)

• Des Weiteren Geschäftsaufwendungen wie Postgebühren, Telefonkosten, Verwaltungsbetriebsausgaben, Schulbetriebsausgaben, und Verbrauchsmaterialien, Aufwendungen für den Stadtrat, Ausschüsse und Fraktionen, Büromaterial, Zeitschriften, Fachliteratur, Versicherungsbeiträge, Verfügungsmittel der BM’in.

Zinsen & sonstige Finanzaufwendungen (2,94 Mio. €)

Diese Position umfasst Zinsen für laufende Kredite beim Bund, Land und Kreditinstituten sowie Zinsen für Kassenkredite.

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