Sukzessive Auflösung von Rückstellungen für Urlaube und Überstunden

2,8 Millionen Euro. So hoch sind die Rückstellungen der Stadt Mettmann für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und für geleistete Überstunden. Das ist eine Belastung für die Beschäftigen und den städtischen Haushalt zugleich. Eine Auflösung der Rückstellungen, die durch eine Inanspruchnahme von Freizeit durch die Beschäftigten möglich wird, führt zu Erträgen, die im städtischen Haushalt unmittelbar zu einer Ergebnisverbesserung beitragen und damit Steuererhöhungen vermeiden können.

Gründe für die Anhäufung von Resturlaub und Überstundenguthaben sind z. B. Gleitzeitguthaben, Langzeiterkrankte, Urlaubssperren oder Stellenvakanzen, die zu einer erhöhten Arbeitsbelastung für die vorhandene Belegschaft führen können. Der Jahresabschluss der Stadt Mettmann weist für das Jahr 2022 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub der Beschäftigten in Höhe von 1.677.953,14 € sowie 1.069.125,86 € für geleistete Überstunden aus. Mit insgesamt rund 2,8 Millionen Euro hat sich hier ein enormer Betrag angesammelt.

Daher beantragen wir zum Haupt- und Finanzausschuss am 11. Juni, die Verwaltung zu beauftragen, die Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub sowie für geleistete Überstunden zu überprüfen und nach Möglichkeit erste Rückstellungsauflösungen im aktuellen Haushaltsentwurf für die Jahre 2024/2025 einzuplanen. Dieser Vorgang würde unmittelbar zu einer Ertragsverbesserung führen und könnte im Gegenzug die eingeplanten Steuererhöhungen vermeiden.

Des Weiteren schlagen wir vor, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeiten soll, nicht in Anspruch genommenen Urlaub sowie geleistete Überstunden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und des dienstlich Verträglichen ohne gravierende Einschränkungen für den Dienstbetrieb in den nächsten 3 bis 4 Jahren sukzessive zu reduzieren, sodass sich auch hierdurch weitere Ergebnisverbesserungen erzielen lassen.

Rückstellungen sind für Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht genau bekannt sind. Für geleistete (aber nicht gesondert bezahlte) Stunden der Beschäftigten sowie nicht in Anspruch genommene Urlaubstage müssen Rückstellungen gebildet werden. Werden Rückstellungen gebildet, entsteht Aufwand. Werden Rückstellungen reduziert, entsteht Ertrag.

In einem ersten Schritt sollte überprüft werden, welcher Betrag der Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub sowie für Überstunden unmittelbar aufgelöst werden kann, weil z. B. die Mitarbeiter nicht mehr bei der Stadt Mettmann beschäftigt sind und/oder die Ansprüche aus anderen Gründen entfallen sein könnten. Für die verbleibenden Rückstellungen sollte eine schrittweise Auflösung in den nächsten drei bis vier Jahren als sinnvoll und umsetzbar anzusehen sein. Hierbei sollten die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden. Es sollte auch im Sinne der Beschäftigten sein, dass zustehende Urlaubstage und angesammelte Überstunden über einen geplanten Zeitraum sukzessive abgebaut werden können.

Die in Mettmann gebildeten Rückstellungen für Urlaube und Überstunden sind im kreisweiten Vergleich verhältnismäßig hoch. Sie entsprechen einem Anteil von 7,42% an den Personalaufwendungen. Die Städte Erkrath, Monheim, Haan und Velbert erreichen Anteile zwischen 3 und 4 Prozent.

Der Wert der aufgelösten Rückstellung verbessert im Jahr der Auflösung unmittelbar das Jahresergebnis der Stadt Mettmann. Sollte es der Stadt Mettmann gelingen, die Rückstellungen auf ein Niveau von bspw. 4% zu reduzieren, könnten im Zeitraum der Rückstellungsauflösung Erträge von etwa 1,2 Millionen Euro generiert werden, die dann z.B. nicht über Steuererhöhungen aufgebracht werden müssten.

NEWSLETTER-Anmeldung

Melde Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und seien Sie immer informiert.

Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

NEWSLETTER-Anmeldung

Melde Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und seien Sie immer informiert.

Hier geht es zur Datenschutzerklärung.