Teil 2: Bürgerbeteiligung zum Haushalt der Stadt Mettmann – Städtischer Haushalt erklärt

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich am Haushalt 2023 beteiligen. Die Möglichkeit zur „Einwendung zum Haushaltsentwurf“ ist gesetzlich in der Gemeindeordnung NRW geregelt. Der vorgeschriebenen Hinweispflicht ist die Stadt Mettmann durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1 vom 13.01.2023 nachgekommen. Demnach liegt der Haushaltsentwurf 2023 im Rathaus zur Einsicht aus, ist aber auch online einsehbar. Einwendungen müssen bis Montag, 30.01.2023, eingelegt werden. Wir erklären, was Einwendungen zum Haushalt sind, und wie ihr sie einreichen könnt.

Was ist eine Einwendung zum Haushalt?

Einwendungen können sich auf sämtliche und somit vielfältige Punkte des Haushalts beziehen. Sie können z.B. einen Vorschlag oder eine Idee einreichen, aber auch Kritik äußern. Somit kann jeder den Haushalt aktiv mitgestalten. Alle Einwendungen werden dem Stadtrat vorgelegt, der sich mit den Einwendungen befassen und darüber beschließen wird.

Einwendungen können sich z.B. mit folgenden Themen beschäftigen:

• Höhe der Grundsteuer, Gewerbesteuer oder andere Abgaben, Beiträge und Gebühren
• Investitionen (z.B. Baumaßnahmen für Straßen, Kitas oder Schulen)
• Klima- und Umweltschutz
• Verkehr & Mobilität
• Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe
• Bildung, Schulen, Kitas
• Verwaltung & Digitalisierung
• Kultur & Sport
• Stadtentwicklung, Wirtschaft, Tourismus
• viele weitere Themen die sich im Haushaltsentwurf 2023 befinden

Wer kann eine Einwendung erheben?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt Mettmann ihren Wohnsitz haben, können eine Einwendung zum Haushaltsentwurf 2023 einreichen. Des Weiteren können alle Abgabepflichtigen eine Einwendung zum Haushalt einlegen. Abgabepflichtige sind z.B. Personen oder Unternehmen, die Grundsteuer oder Gewerbesteuer an die Stadt Mettmann entrichten.

Wie & wo reiche ich die Einwendung ein?

Die Einwendungen sind bei der Bürgermeisterin schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben. In den letzten Jahren wurden auch Einwendungen per Email berücksichtigt.

Betreff: Einwendung zum Haushalt 2023

• per E-Mail:

an buergermeisterin@mettmann.de

• per Post

Kreisstadt Mettmann
Bürgermeisterin – Amt für Finanzmanagement
Neanderstraße 85
40822 Mettmann

Die Einwendungen zum Haushalt 2023 müssen bis Montag, den 30.01.2023, eingereicht werden.

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