Teil 4: Bilanzierungshilfe – Städtischer Haushalt erklärt  

In unserem vierten Teil der Reihe „Städtischer Haushalt erklärt“ möchten wir uns mit dem Thema „Bilanzierungshilfe“ auseinander setzen. Seit dem Jahr 2020 führen die Corona-Pandemie und ab dem Jahr 2022 die Ukraine-Krise zu außergewöhnlichen Belastungen. Die NRW-Landesregierung stellt mit der sogenannten „Bilanzierungshilfe“ ein Instrument zur Verfügung, welches die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherstellen soll. Wir erklären, was man sich unter der Bilanzierungshilfe vorstellen kann und wie sie sich konkret in Mettmann darstellt.

Was ist die „Bilanzierungshilfe“ und wie funktioniert sie?

Die Bilanzierungshilfe stellt ein Instrument dar, die coronabedingten bzw. kriegsbedingten finanziellen Belastungen im städtischen Haushalt zu isolieren und den städtischen Haushalt hierdurch zu entlasten. Die Ermächtigungsgrundlage findet sich im „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein Westfalen (kurz: NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) wieder.

Wie funktioniert die Bilanzierungshilfe? Zunächst werden die infolge der Covid-Pandemie bzw. des Ukraine Krieges entfallenden Haushaltsbelastungen durch Mindererträge oder Mehraufwendungen prognostiziert. Mindererträge sind bsw. die während der Covid-Pandemie geringeren Gewerbesteuereinnahmen. Mehraufwendungen stellen z.B. die gestiegenen Energiekosten dar. Im nächsten Schritt werden die prognostizierten Haushaltsbelastungen neutralisiert, indem ein außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisplanung eingebucht wird. Warum werden entstandene Aufwendungen als Ertrag verbucht? Die einfache Antwort lautet: Weil es sich buchhalterisch nicht anders abbilden lässt, wie unser folgendes praktisches Beispiel zeigen soll.

Praktisches Beispiel zur Bilanzierungshilfe

Im Haushaltsjahr 2022 werden die Heizkosten mit 1,13 Millionen Euro veranschlagt. Aufgrund der in Folge des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiekosten wird im Haushaltsentwurf 2023 mit Heizkosten i.H.v. 4,52 Millionen Euro kalkuliert. Die Mehrbelastung für das Haushaltsjahr 2023 beläuft sich demnach auf 3,39 Millionen Euro. Diese Kosten werden nun isoliert. Das heißt: Sie sollen den Haushalt 2023 nicht belasten. Zur „Neutralisierung“ der Aufwendungen wird buchungstechnisch in der Ergebnisrechnung ein „außerordentlicher Ertrag“ ausgewiesen, der aber tatsächlich nicht entstanden ist.

Auswirkungen & Folgen der Bilanzierungshilfe

Zum einen bewirkt die Bilanzierungshilfe, dass die angefallenen Kosten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2026 aufgrund der Isolierung den Haushalt nicht belasten. Zum anderen bedeutet die Isolierung aber auch, dass die entstandenen Kosten vorerst nur ausblendet werden. Denn das Gesetz sieht auch vor, dass ab dem Jahr 2026 alle zuvor isolierten Mehrbelastungen entweder komplett oder teilweise gegen die allgemeinen Rücklagen ausgebucht oder über einen maximalen Zeitraum von 50 Jahren jährlich linear abgeschrieben werden.

Die Problematik der Bilanzierungshilfe, besteht darin, dass man durch die Isolierung tatsächlich angefallener Aufwendungen zwar den jetzigen Haushalt entlastet, aber durch die Abschreibung zu einem späteren Zeitpunkt die künftigen Generationen belastet. Das Instrument der Bilanzierungshilfe stellt letztlich also nur eine Verschiebung dar. Die jetzt eingetretene Entlastung wird zu einer späteren Belastung.

Darstellung der Bilanzierungshilfe in Mettmann

Die Stadt Mettmann hat wie andere Städte auch ab dem Jahr 2020 vom Instrument der Bilanzierungshilfe Gebrauch gemacht und wird dies ausweislich des Haushaltsentwurfs auch bis zum Jahr 2025 fortführen. In der nachfolgenden Übersicht veranschaulichen wir, welche Aufwendungen bisher und zukünftig isoliert wurden bzw. werden. Dieser Betrag wird dementsprechend ab 2026 entweder gegen die Rücklage gebucht oder über maximal 50 Jahre linear abgeschrieben. Letzteres würde nach derzeitigem Planungsstand somit bedeuten, dass auf die Haushalte der darauffolgenden 50 Jahre eine jährliche Belastung i.H.v. 930.000€ zukommen würde.

Bilanzierungshilfen nach Jahren_Stadt Mettmann
Gesamtsummen-der-Bilanzierungshilfen_Stadt-Mettmann-1

Bilanzierungshilfe im Haushalt 2023

Der nachfolgenden Übersicht kann man entnehmen, welche Aufwendungen im Haushaltsentwurf 2023 isoliert werden. Das heißt: Die Aufwendungen sind zwar angefallen, beeinflussen das Jahresergebnis aber nicht, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Abschreibung erfolgt. Ohne die Isolierung würde der Haushaltsentwurf 2023 ein Defizit i.H.v. 12,61 Millionen Euro aufweisen. Mit Bilanzierungshilfe beträgt das Defizit 4,40 Millionen Euro.

Corona:
Anteil Einkommensteuer1.906.761 €
Familienleistungsausgleich174.035 €
Eintritt Naturfreibad29.500 €
Schutzmaterial80.000 €
Sondernutzungsgebühren25.000 €
Marktstandgebühren6.800 €
Energie:
Stromkosten1.007.600
Heizkosten3.389.220
Sonst. Bewirtschaftung73.525
Ukraine-Hilfe:
Unterhaltung Einrichtungen9.298 €
Telefonkosten180
Sicherheitsdienst Turnhalle80.000 €
Sicherheitsdienst Traglufthalle80.000 €
Ukraine-Inflation:
Personalkosten Erhöhung333.000 €
Zinsen für Liquiditätskredite542.825 €
Zinsen für Investitionskredite325.871 €
Inflation sonst. Aufwendungen148.892 €
Gesamt:8.212.507 €

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