Traglufthalle soll nach Ansicht des Anbieters voll funktionsfähig sein

Der Anbieter der Traglufthalle, die Firma „PARANET“, hat am 05.12.2022 eine Presseerklärung zur „Notunterkunft Traglufthalle Mettmann“ herausgegeben und diese ebenfalls der Bürgermeisterin sowie den Ratsfraktionen zur „freundlichen Kenntnisnahme“ übersandt. Die Pressemeldung des Anbieters greift unterschiedliche Probleme auf und begegnet den Vorwürfen der Stadt durch eine konträre Darstellung. Die M.U.T. Fraktion zeigt sich verwundert über die nun völlig unterschiedlichen Versionen, die im Raum stehen und spricht sich für eine schnelle Klärung aus. Gerne würden wir das Angebot des Anbieters annehmen, sich vor Ort selbst einen Eindruck der Funktionsfähigkeit machen zu können.

Presseerklärung der PARANET-Deutschland GmbH:

Der Geschäftsführer der Paranet-Deutschland GmbH hat die Vorwürfe der Stadt Mettmann zurückgewiesen, die von seiner Firma errichtete Traglufthalle sei zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht nutzbar.

„Die Traglufthalle erfüllt alle Anforderungen für die Unterbringung von Menschen, wie dies bereits einige Jahre über 30mal deutschlandweit unter Beweis gestellt wurde. Sie ist voll beheizbar und gut ausgestattet. Wenn die Stadt Mettmann jetzt wie berichtet Unterkünfte für Geflüchtete sucht, dann steht die Halle zur Verfügung.“

„Aus Sicht der Paranet GmbH sei es unverständlich, warum die Stadt Mettmann die errichtete Halle für die nun wieder anwachsende Zahl Geflüchteter nicht einsetzen möchte. „An der Traglufthalle kann es nicht liegen. Die steht bereit und ist dank des nun unsererseits befüllten Gas-Tanks gut beheizbar. Mit dem gleichen Hallen Modell überdachen wir in anderen Städten Freibäder, die dadurch gut gewärmt, mit bis zu 30 Grad Celsius, auch im Winter nutzbar sind. Welche politischen Interessen hinter der Kündigung des Mietvertrags stehen, können wir nicht beurteilen. An der Qualität der Halle liegt es jedenfalls nicht“.

Der Paranet-Chef bietet der Stadt Mettmann an, die Funktionsfähigkeit seiner Halle bei einer Vorführung vor Ort zu beweisen. Dazu könnten auch die Medien und die Stadträte eingeladen werden.

„Wir würden uns sehr freuen, unsere Halle vorzeigen zu können und mit Mettmann ins Gespräch zu
kommen. Unsere Halle ist eine sehr gute Möglichkeit, die vorübergehende Unterbringung von bis zu 200 Menschen zu ermöglichen.“

Zu den einzelnen Vorwürfen der Stadt Mettmann, die zur außerordentlichen Kündigung des Metvertrags geführt hatten, nimmt Paranet wie folgt Stellung:

Erster Vorwurf: Die Kühlung der Halle funktioniere nicht.

Behauptet wird, dass in den Sommermonaten in der nicht belegten Halle hohe Temperaturen bis zu 40 °C aufgetreten seien. Das ist nicht richtig. An einigen heißen Tagen wurden Temperaturen gemessen, die zwischen 27 und 28 °C lagen. Die Messung von nur kurzzeitigen extrem hohen Temperaturen im Bereich von 40 °C kann nur an Stellen erfolgt sein, an denen sich bei bestimmungsgemäßer Benutzung keine Menschen aufhalten, so in unmittelbarer Nähe der Membran bei unmittelbarer Sonneneinstrahlung. Solche Messungen lassen keinen Rückschluss auf die Benutzbarkeit der Halle zu.

Das Auftreten hoher Temperaturen wäre nur dadurch zu erklären, dass die Kühlung nicht oder nicht rechtzeitig eingeschaltet worden war. Die Kühlanlage muss an Sommertagen ordnungsgemäß am frühen Morgen eingeschaltet werden, damit es erst gar nicht zu einer Aufheizung der Membran kommt.

Das permanente Einschalten der Kühlanlage am frühen Morgen, bei hochsommerlichen Temperaturen, ist von der Stadt versäumt worden.

Die Stadt argumentiert, die Kühlanlage sei zu gering dimensioniert gewesen. Dabei ist jedoch zu sehen, dass diese Kühlanlage aus zwei Komponenten besteht, einem Wasserregister und einer eigentlichen Kühlanlage, dem sogenannten Chiller. Der Chiller war vertragsgemäß von der Kreisstadt Mettmann selbst zu beschaffen. Wenn die Kreisstadt von Paranet Mangelbeseitigung verlangte, dann ist dies unverständlich, denn:

Die mögliche Anschaffung eines leistungsfähigeren Chillers wäre vertragsgemäß allein Sache der Kreisstadt gewesen.

Hinweis: Nach Neuinstallation der Frischwasserzuleitung durch die Stadt Mettmann, wurde bei Verprobung der Wasserqualität bereits im Juni 2022 eine Keimbelastung des Wassers bemerkt. Damit verzögerte sich ein zunächst geplanter Umzug von Geflüchteten um ca. zwei Monate, für die PARANET ebenfalls nicht verantwortlich war.

Zweiter Vorwurf: Die Halle sei nicht heizbar.

Es wird gerügt, die Halle sei nicht ordentlich heizbar, das Heizsystem sei untauglich.
Dies ist nicht richtig. Die Heizung funktioniert und ist in der Lage, auch in der kalten Jahreszeit übliche Temperaturen zu gewährleisten. Die Heizung wurde jedoch durch die Stadt nicht in Betrieb genommen. Der Gas-Tank wurde nicht einmal befüllt. Den Vorschlag, den Gas-Tank auf Kosten von Paranet zu befüllen und die Funktionstüchtigkeit vorzuführen, haben die Anwälte der Kreisstadt zurückgewiesen.

Stattdessen haben die Anwälte einen sogenannten Erläuterungsbericht eines örtlichen Heizungsbauers vorgelegt und ausgeführt, hieraus ergebe sich, dass die Heizung untauglich sei. Der Erläuterungsbericht beruht allerdings auf einer Vielzahl von falschen Annahmen.

Paranet erhielt keine Gelegenheit zur Stellungnahme und konnte deshalb falsche Annahmen des Heizungsbauers nicht korrigieren. Ein mittlerweile durchgeführter Probebetrieb hat gezeigt, dass die Heizung problemlos funktioniert.

Ergänzend wird auf das Heizkonzept verwiesen, das bei sehr niedrigen Temperaturen unter der Nullgradgrenze auch eine mobile Zusatzheizung vorsieht, die innerhalb von wenigen Stunden montiert und zugeschaltet werden kann. So kann auch bei einem extremen Kälteeinbruch die Traglufthalle ausreichend beheizt und genutzt werden.

Mittlerweile hat Paranet den Gas-Tank auf eigene Kosten befüllen lassen. Dies war auch erforderlich, um zu verhindern, dass an der unbeheizten Halle bei möglichem Schneefall keine Schäden eintreten. Die tatsächliche Beheizbarkeit der Halle kann jederzeit vorgeführt werden.

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