5-Punkte Plan – Maßnahmenpaket zum Haushalt 2023 in Mettmann

Wir setzen uns dafür ein, dass eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B und weitere Belastungen für Bürgerinnen und Bürger in ohnehin schon schwierigen Zeiten vermieden wird. In unserem Statement zum Haushalt 2023 haben wir den von Bürgermeisterin Sandra Pietschmann und Kämmerin Veronika Traumann eingebrachten Etatentwurf scharf kritisiert. Unser Maßnahmenpaket zum Haushalt 2023 haben wir in einem 5-Punkte Plan zusammengefasst.

Zum Aufklappen der Inhalte auf die jeweiligen Punkte klicken.

1. Optimierung & Digitalisierung der Verwaltung

Konzept zur räumlichen Situation

Die Optimierung der räumlichen Situation der Verwaltung wird als operatives Ziel in den Haushaltsplan
aufgenommen. Es soll ein Gesamtkonzept zur langfristigen Optimierung der räumlichen
Situation der Verwaltung unter Beachtung klimapolitischer Ziele, ressourcenschonender Flächenverbräuche,
Veränderungen der Arbeitswelt, Schaffung von Synergien sowie unter Berücksichtigung der
Haushaltskonsolidierung, entwickelt werden.

Ausbau des Forderungs-/Zinsmanagements

Das Forderungsmanagement soll ausgebaut und intensiviert werden. Mit steigendem Alter von Forderungen steigt deren Ausfallrisiko. Forderungen sollten daher konsequent überwacht und gesteuert werden, um eine zeitnahe Realisierung zu erreichen und die Liquidität zu verbessern Das Zinsmanagement ist insbesondere mit Blick auf steigende Zinsentwicklungen zu verbessern. Mögliches Verbesserungspotenzial kann bsw. durch Umschuldung erzielt werden.

Reduzierung Passbild-Service (ca. 25.000€)

Der Passbild-Service im Rathaus stellt eine freiwillige Leistung dar. Gemäß „imaka“ Empfehlung 76 in der Organisations- und Stellenbedarfsanalyse umfasst die Aufgabe einen Personal-Umfang von 0,47 VZÄ. Aus IMAKA-Sicht decken die Erträge nicht die Aufwendungen, was ein haushaltswirtschaftliches Problem darstellt. Es ist eine kommerzielle, umsatzsteuerpflichtige Leistung. Diese Aufgabe ist einzustellen und externen Anbietern zu überlassen. Alternativ kann die Aufstellung eines Automaten gegen Entgelt angestrebt werden. Es erscheint auch vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage für zumutbar, die Erstellung von Passbildern externen Anbietern zu überlassen. Im Übrigen werden hierdurch auch entrechtende Mettmanner Betriebe unterstützt. Durch eine Verringerung des Stellenumfangs im Stellenplan können geschätzt ca. 25.000€ erzielt werden. Ein Abbau von Stellen soll nicht zu Kündigungen/Entlassungen führen. Denn Stand Dezember 2022 waren etwa 90 Stellen in der Verwaltung unbesetzt.

Personalaufwand Rentenberatung reduzieren (ca. 25.000€)

„Bei der Sachbearbeitung Rentenangelegenheiten (1,00 VZÄ laut ASM) handelt es sich um eine Pflichtaufgabe.
Die Arbeitsmengen allgemein sind in den letzten Jahren tendenziell gesunken, so auch in Mettmann. Die Online und sonstigen Service-Angebote der Deutschen Rentenversicherung sind hier u. a. mengenwirksam. Ein anderer Grund ist zudem, dass die Anzahl Klärungsfälle (u. a. aufgrund unstetiger Erwerbsverläufe) eher abnimmt. Das Sozialamt weist darauf hin, dass die Rententräger selbst überlastet und um Hilfe durch die städtischen Versicherungsämter bitten. Es liegt aus IMAKA-Sicht im Ermessen der Kreisstadt Mettmann, dieser Bitte zu folgen. Im Aufgabenbereich Rentenberatung wird auf Grundlage der Arbeitsmenge ein Personalbedarf von 0,43 VZÄ ermittelt.“ Siehe hierzu auch „imaka“-Empfehlung 217, Organisations- und Stellenbedarfsanalyse der Kernverwaltung der Kreisstadt Mettmann. Durch eine Verringerung des Stellenumfangs im Stellenplan können geschätzt ca. 25.000€ erzielt werden. Ein Abbau von Stellen soll nicht zu Kündigungen/Entlassungen führen. Denn Stand Dezember 2022 waren etwa 90 Stellen in der Verwaltung unbesetzt.

Gesundheitsmanagement etablieren

Die Kreisstadt Mettmann hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement bereits vor einigen Jahren eingeführt; ein Gesundheitsmanagement gibt es jedoch noch nicht. Die Etablierung eines zielgerichteten Gesundheitsmanagements trägt dazu bei, um Krankheitsausfälle zu reduzieren. Ausfallzeiten und Krankheitsquoten stellen wichtige Kenngrößen zur Kontrolle der Mitarbeitermotivation durch die Kommunalvertretung dar. Zur Erfolgskontrolle sollten konkrete Zielvorgaben eingeführt werden. Die Ergebnisse sind regelmäßig zu evaluieren. Siehe hierzu auch „imaka“-Empfehlung 62, Organisations- und Stellenbedarfsanalyse der Kernverwaltung der Kreisstadt Mettmann.

Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung

Die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist gemäß § 17 GemHVO NRW vorzusehen. Die Kostenbasis zur Förderung der Haushaltsgrundsätze dadurch zu verbessern, in dem die im Haushaltswesen der Kreisstadt Mettmann enthaltene ILV durch eine möglichst verursachungsgerechte Kostenverrechnung ausgebaut wird (betrifft die im Teilergebnisplan in Position 27 und 28 enthaltenen internen Leistungsbeziehungen). Diese interne Leistungsverrechnung (ILV) ist in § 16 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) geregelt. Ergänzend hierzu wird in § 17 die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung usw. empfohlen. Siehe hierzu auch „imaka“-Empfehlung 121, Organisations- und Stellenbedarfsanalyse der Kernverwaltung der Kreisstadt Mettmann.

Digitalisierung vorantreiben – Drucker/Kopierer einsparen (ca. 10.000€)

Bestimmte Aufgaben im Zentralen Dienst (u. a. Druckerei und Botendienst, Servicekräfte) sind aufwandsmäßig deutlich zu reduzieren und andere Aufgaben zum Amt für Bauen und Gebäudemanagement und zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verlagern. Für Druckerei (30.000 €) und Kopierautomaten (17.000 €) sind im Haushaltsentwurf 2023 derzeit insgesamt 47.000€ eingeplant. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung ist eine zentrale Scan-Stelle neu im Zentralen Dienst einzurichten. Nach Absprache mit den Fachbereichen könnte an geeigneten Arbeitsplätzen auf den lokalen Drucker verzichtet werden und ein zentraler Abteilungsdrucker genutzt werden. Einsparungen können sich aus der insgesamt günstigeren Beschaffung der leistungsstärkeren Geräte und den Einsparungen beim Verbrauchsmaterial (Großtoner, etc.) ergeben Einsparung Druckkosten, Bereitstellung in digitaler Form (bsw. Abpfallkalender, Flyer etc.), umweltschonend. Siehe hierzu auch „imaka“-Empfehlung 43, Organisations- und Stellenbedarfsanalyse der Kernverwaltung der Kreisstadt Mettmann. Würde man 20% der Kosten einsparen können, ergäbe sich ein Einsparpotenzial von ca. 10.000€

2. Reduzierung & Überprüfung von Sachmitteln und Dienstleistungen

Reduzierung der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit (14.200€)

Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung schlagen wir eine Ansatzreduzierung bei den sonstigen
ordentlichen Aufwendungen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Ansatz 2023 i.H.v. 29.701€ soll auf das Niveau des Jahresergebnisses 2021 i.H.v. von 15.500€ reduziert werden.

Reduzierung Aufwendungen Finanzbuchhaltung (42.400€)

Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung schlagen wir eine Ansatzreduzierung bei den sonstigen
ordentlichen Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung vor. Im Haushaltsentwurf 2023 wird mit Aufwendungen i.H.v. 66.597€ geplant. Der Ansatz hat sich im Vergleich zum Jahr 2021 verdreifacht. Eine Erläuterung liegt dem Haushaltsentwurf hierzu nicht bei. Der Ansatz 2023 soll auf das Niveau des Jahresergebnisses 2021 (=24.200€) gesenkt werden

Reduzierung Stadtmarketing & Wirtschaftsförderung (65.500)

Der Haushaltsentwurf 2023 plant hier mit Aufwendungen i.H.v. 140.105€. Im Haushaltsjahr 2021 betrug das Ergebnis der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 26.580€. Im Jahr 2022 wurden 75.550€ angesetzt. Der geplante Ansatz im Jahr 2023 ist über 5 Mal höher als noch vor 2 Jahren. Im Erläuterungstext wird der erhöhte Ansatz durch „erhöhte Aufwendungen“ begründet. Aus dem Erläuterungstext wird nicht ersichtlich, warum der Ansatz erneut erhöht werden soll. Wie bereits im Vorjahr lautet der Erläuterungstext erneut: „Kosten der Wirtschaftsförderung und erhöhte Aufwendungen für Stadtmarketing“. Der Ansatz 2023 soll auf das Niveau der Planung 2022 i.H.v. 75.550€ reduziert werden.

Reduzierung der Grünpflege (166.400€)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 2./3.11.2022 auf Grundlage der Maßnahme 26 des imaka-Ergebnisberichts
zur strategischen Haushaltskonsolidierung mehrheitlich beschlossen, den Pflege- und Unterhaltungsaufwand bei
der Grünpflege durch Absenkung der Pflegestandards mittelfristig um 762.000€ im Haushaltsprodukt 13.13.02 Unterhaltung Grünflächen, Spiel u. Sportplätze durch den Baubetriebshof und im Haushaltsprodukt 13.13.03 Bau und Unterhaltung von Grünflächen um 70.000€ zu reduzieren. Wir beantragen, dass im Haushaltsjahr 2023 20% der am 2.3./11.22 beschlossenen Einsparungen ergebniswirksam werden sollen.

Reduzierung der Straßen-/Wegeunterhaltung (90.000€)

Im Haushaltsplanentwurf 2023 werden Aufwendungen für die Unterhaltung der Straßen und Wege in Höhe von
300.000€ berücksichtigt. Im Jahr 2022 betrug der Ansatz 210.000€. Wir schlagen vor, den Ansatz 2023 auf das
Niveau von 2022 zu senken.

1% Reduzierung der Aufwendungen (284.000€)

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (21,61 Mio. Euro) und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (7,45 Mio. Euro) betragen im Haushaltsentwurf 2023 insgesamt 29,06 Mio. Euro. Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung sollen diese Aufwendungen um 1% reduziert werden. Abzüglich unserer hier gemachten Vorschläge ergibt sich somit ein weiteres Ergebnisverbesserungspotenzial von 284.000€.

Überprüfung Feuerwehrbekleidung (fraglich: ca. 65.000€)

Im Haushaltsentwurf 2023 plant die Verwaltung Aufwendungen für Dienst- und Schutzbekleidung i.H.v. 200.000€ ein. Im Jahr 2022 plante man mit 135.000€. Wieso kommen andere gleich große Städte (z.B. Kamp-Lintfort: 72.000€, Greven: 75.000€,
Warendorf 72.400 €) oder unsere größere Nachbarstadt Erkrath (100.000€) mit weniger Mitteln aus? Das soll im Rahmen einer Anfrage zunächst geklärt werden.

Überprüfung Versicherungen & Verträge

Durch eine Überprüfung der Versicherungen (z.B. Gebäudeversicherungen) soll mögliches Potenzial von Verbesserungen und Optimierungen aufgezeigt werden. Für die Gebäudeversicherung fallen lt. Haushaltsentwurf 301.762€ an. Auch der Versicherungsumfang soll geprüft werden. So könnte auf Versicherungen von geringen Risiken, die selbst tragbar sind, verzichtet werden (z.B. Glasbruchversicherungen). Durch eine Überprüfung bestehender Telefon- und Internetverträge sowie mögliche Neuverhandlungen soll Verbesserungspotenzial aufgezeigt werden.

Überprüfung Reinigungsdienstleistungen

Für die Glas- und Gebäudereinigung sind Kosten i.H.v. etwa 1,28 Millionen Euro veranschlagt. Es soll geprüft werden, ob eine Reinigung in Eigenregie günstiger ist als eine externe Vergabe. Unabhängig davon sollen auch Reinigungsintervalle und Reinigungsstandards auf Optimierungspotenzial überprüft werden.

Fördermittel konsequent akquirieren & abschöpfen

Die Etablierung eines Fördermittelmanagements stellt einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dar.

Zur Fördermittelakquise nutzt die Stadt Mettmann vielfältige Quellen. Wobei die Zuständigkeiten dezentral auf diverse Fachbereiche verteilt sind. Strategische Vorgaben, Dienstanweisungen o. ä. sind zur Unterstützung der Akquisetätigkeiten nicht verschriftlicht.

Eine Kommune sollte strategische Festlegungen haben, die eine erfolgreiche Fördermittelakquise unterstützen. Dazu sollte sie die Fördermittelrecherche standardisiert im Prozess der Planung von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen vorsehen. Sie sollte einen Überblick über mögliche Förderungen haben und verschiedene Quellen zur Fördermittelrecherche nutzen. Zudem sollte sie einen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen der eigenen Verwaltung haben, um diese bei Bedarf zu kombinieren. Die Stadt Mettmann verfügt über keine normierten Vorgaben zur Rekrutierung von Fördermitteln. Eine Richtlinie oder Dienstanweisung ist nicht verschriftlicht. (Überörtliche Prüfung der Kreisstadt Mettmann im Jahr 2021, gpa NRW) Die Stadt setzt zur Verfahrensoptimierung kein Fördermittelcontrolling ein. Insofern hat sie mangels Zentraldatei oder Datenbank keinen Überblick über die laufenden Fördermaßnahmen. Darüber hinaus pflegt sie auch kein ausdrückliches Berichtswesen, dass die Verwaltungsleitung und die politischen Gremien über Maßnahmenfortschritte und im Sachzusammenhang über die Fördermittelbewirtschaftung unterrichtet. (Überörtliche Prüfung der Kreisstadt Mettmann im Jahr 2021, gpa NRW)

3. Aktualisierung städtischer Satzungen

Anpassung Vergnügungssteuersatzung (ca. 100.000€)

Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Mettmann wurde zuletzt im Jahr 2015 aktualisiert und ist demnach seit nunmehr 8 Jahren nicht mehr angepasst worden. Unsere Nachbarstadt Erkrath hat erst neulich im Rahmen des Haushaltsoptimierungskonzepts eine Anpassung vorgenommen, mit der 50.000€ Mehrerträge erwartet werden. (RIS Erkrath, Beschlussvorlage 274/2022 v. 16.11.22) Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Mettmann sieht bsw. im Falle von Spielautomaten eine Steuer von 15% des Einspielergebnisses vor. Da die Stadt Erkrath ein nicht vergleichbares Steuermodell anwendet, nennen wir Beispiele von Städten, die man mit unserem Steuermodell (Prozentsatz vom Einspielergebnis) vergleichen kann. Niederkassel (18%), Detmold (19%), Neuss (19%), Gladbeck (22%), Essen (22%). Würden Die jeweiligen Steuersätze um etwa 30% angehoben werden, könnte mir Mehreinnahmen i.H.v. 100.000€ gerechnet werden.

Aktualisierung der Entgeltordnung für Sportstätten (ca. 13.000€)

Die städtischen Sportplätze und Turnhallen werden neben den Schulen auch zu einem ca. 50%-Anteil bsw. von Sportvereinen genutzt. Die Stadt Mettmann fördert den Vereinssport u.a. durch die Bereitstellung städtischer Sportstätten gegen ein Nutzungsentgelt, dass die entstandenen Aufwendungen anteilig deckt. Hieran möchten wir im Rahmen der Sportförderung auch weiterhin festhalten.

Die Entgeltordnung für Sporteinrichtungen der Stadt Mettmann wurde letztmalig am 13.12.2011 aktualisiert. Nach über 11 Jahren sollte, auch als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, eine Anpassung erfolgen, die einerseits die finanzielle Leistungsfähigkeit der Sportvereine und andererseits die seitdem gestiegenen Kosten bsw. für Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung berücksichtigt.

Die Stadt Mettmann investiert in seine Sportstätten. So z. B. für die Sanierung des Sportplatzes Am Pfennig 820.000€ oder für Sanierung der Sporthalle Am Herrenhaus 730.000€. Im Rahmen einer nach wie vor zu unterstützender Förderung des Sports sollen Vereine lediglich anteilig an den Kosten beteiligt werden. Daher sollte die Anpassung der Entgelte im Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Sportvereine und seinen Mitgliedern stehen.

imaka-Empfehlung 176 auf Seite 344, Ergebnisbericht Organisations- und Stellenbedarfsanalyse der Kernverwaltung der Kreisstadt Mettmann vom 16.03.2022 „Generell sind die Satzungen, Benutzungs- und Gebührenordnungen in der Stadt, so auch mit Sportbezug aktuell zu halten. Insbesondere die Regelungen zu den Nutzungszeiten und Nutzungsentgelten sind mindestens alle zwei Jahre zu prüfen und anzupassen.“

Im Haushaltsjahr betrug der Planansatz 66.000€. Bei 20% Ertragssteigerung wäre mit ca. 13.000€ Mehreinnahmen zu rechnen.

4. Kosten für Gutachter & Berater senken

Schulentwicklungsplan (50.000€)

Im Haushaltsentwurf 2023 sind 50.000€ für die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes angesetzt. Die Stadt Mettmann verfügt aktuell über einen Schulentwicklungsplan für die Jahre 2020/2021 bis 2025/2026. Zusätzlich existiert aus dem Jahr 2021 ein Schülerzahlen-Monitoring.

Im Bürgerausschuss am 16.08.2022 erklärte Dezernent Hr., „dass der Schulentwicklungsplan grundsätzlich von der Verwaltung selbst erstellt werde. Die Entscheidung, den aktuell vorliegenden Schulentwicklungsplan extern erstellen zu lassen, ist aufgrund mehrfacher personeller Wechsel im Jahre 2018 getroffen worden.“

Externe Rechtsberatungskosten (43.500€)

Im Jahr 2022 wurde der Ansatz auf 159.000€ erhöht, da die Stelle im neu eingerichteten Justiziariat noch nicht besetzt war und womöglich externe Beauftragungen notwendig werden. Die Stelle im Justiziariat ist nunmehr besetzt. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Ansatz soll für das Jahr 2023 98.488€ betragen. Wir schlagen eine Ansatzverringerung auf das Niveau des Jahresergebnisses 2021 i.H.v. 55.000€ vor.

Überprüfung Gutachten zur Beamtenversorgung (fraglich: ca. 59.000€)

Im Haushaltsentwurf 2023 wird im Bereich Personalverwaltung und Personalqualifizierung
mit Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen i.H.v. 244.000€ geplant. Im Vorjahr betrug der Ansatz 185.000€. Bereits im letzten Jahr wurde ein Gutachten zur Beamtenversorgung in den Haushalt eingestellt. Fraglich erscheint, ob diese Position im Jahr 2023 erneut anfällt. Die Differenz zum Ansatz 2022 beträgt 59.000€.

5. Investitionen auf den Prüfstand

Neubau Gesamtschule (Investition geplant: 63.600.000€)

Für den geplanten Neubau der Gesamtschule (derzeit 63,6 Mio. Euro) soll angesichts der steigenden Baupreise geprüft werden, inwieweit die bestehenden Schulgebäude am Borner Weg sowie an der Goethestraße weiterhin genutzt werden können. Zur künftigen räumlichen Unterbringung der Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschule möchten wir überprüft wissen, inwieweit die nunmehr ertüchtigten Bestandsgebäude am Borner Weg (200.000€ in 2021, 400.000€ in 2023) sowie das bestehende Realschulgebäude an der Goethestraße weitergenutzt werden können, um Bedarf und Kosten für zusätzliche An- bzw. Neubauten zu reduzieren.

Sanierung Hallenbad (Investition geplant: 14.500.000€)

Für die beabsichtigte Sanierung des 50-Jahre alten Hallenbades (aktuell 14,5 Mio. Euro) soll durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Folgekostenbetrachtung für die Varianten Sanierung, Neubau oder einer Zusammenlegung beider Bäderbetriebe, die für unsere Stadt wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Das Mettmanner Hallenbad ist über 50 Jahre alt. Die beabsichtigte Sanierung ist bereits jetzt über 3 Millionen Euro teurer geworden als ursprünglich geplant. Auch im Sinne einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung sollte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Darstellung der Folgekosten mindestens für die Varianten a) Sanierung, b) Neubau und c) Zusammenlegung beider Bäderbetriebe durchgeführt werden.

Im Haushaltsjahr werden 1,5 Millionen Euro angesetzt. Bei Streichung der Mittel zu Gunsten einer vorher durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsberechnung könnten sich bei Annahme eines Zinssatzes von 2,5% Ersparnisse i.H.v. ca. 37.500€ Zinsaufwendungen ergeben.

Radverkehrskonzept (Investition geplant: 312.000€)

Im Haushaltsentwurf 2023 sind investive Mittel zur Weiterentwicklung des Radwegenetzes i.H.v. 312.000€ eingestellt. Eine Attraktivierung und Verbesserung des Radwegenetzes ist für sich betrachtet unterstützenswert.

Insbesondere in Anbetracht der angespannten Haushaltslage sollten Prioritäten gesetzt und zwischen freiwilligen sowie pflichtigen Investitionsmaßnahmen differenziert werden. Bei den Maßnahmen zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts handelt es sich um freiwillige Investitionsmaßnahmen, die sich regelmäßig auch an der Leistungsfähigkeit einer Kommune messen lassen sollten. Da Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs per se nichts Schlechtes sind, regen wir an, dass die für das Jahr geplanten Maßnahmen zunächst auf Förderfähigkeit überprüft und etwaige Fördermittel für eine zumindest teilweise Kostendeckung, auch als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, aufgezeigt werden. Solange sollen die Haushaltsmittel mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Für die Maßnahmen RV_02 (Eidamshauser Straße) und RV_17 (Bismarckstraße) sollen den Anwohnern vor einem zu erwartenden Wegfall von Parkplätzen Alternativen bzw. Lösungen aufgezeigt werden. Im letzten Jahr haben die mit einem Wegfall von Parkflächen verbundenen Maßnahmen an der Nordstr. sowie an der Johannes-Flintrop-Str. zu viel Unmut bei den betroffenen Anwohnern geführt. Durch die Umsetzung der Maßnahme RV_02 steht insbesondere auf der Eidamshauser Straße zu erwarten, dass über 20 Parkflächen entfallen könnten, die mangels nicht vorhandener privater Stellflächen für Anwohner nicht kompensiert werden können. Die Umsetzung der Maßnahme RV_4 hat im letzten Jahr zum Wegfall von Parkplätzen an der Moselstraße geführt. In Folge dessen hat sich die Parksituation in dem Wohngebiet bereits weiter angespannt. Hiervon sind nicht nur die angrenzenden Straßen, wie bsw. die Sudhoffstraße, sondern auch der Parkplatz an der Sporthalle Herrenhaus sowie der Lehrerparkplatz der Grundschule Herrenhauser Straße betroffen.

Wirtschaftlichkeitsvergleich & Betrachtung der Folgekosten

Gemäß § 13 KomHVO NRW gilt: „Bevor Investitionen oberhalb der vom Vertretungsorgan festgelegten Wertgrenzen beschlossen und im Haushaltsplan ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 34 Absatz 2 und 3 und der Folgekosten, die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.

Einführung eines Investitionscontrollings

Die Stadt Mettmann betreibt kein systematisches Bauinvestitionscontrolling. Auch ein abschließendes Berichtswesen zur Qualitätssicherung findet nicht statt. (ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG der Kreisstadt Mettmann im Jahr 2021, gpa NRW) Die Stadt Mettmann sollte ihre Planungsparameter mit Blick auf die jährlichen Ermächtigungsübertragungen überprüfen. Ziel sollte es sein, nur Maßnahmen in den Haushaltsplan aufzunehmen, die die Anforderungen des § 13 KomHVO NRW erfüllen und deren Umsetzung im Planjahr realistisch möglich ist. (ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG der Kreisstadt Mettmann im Jahr 2021, gpa NRW)

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