Eltern aufgepasst: Beratung über höhere Kita-Beiträge

Nächste Woche Mittwoch, dem 2.11.2022, berät der Stadtrat (18 Uhr, Aula HHG) über diverse mögliche Maßnahmen, die den Haushalt der Stadt Mettmann konsolidieren sollen. In unserem Artikel vom 24.10.22 haben wir über 21 mögliche Maßnahmen informiert. Mit einem möglichen Potenzial von max. knapp 2,3 Millionen Euro nehmen zwei Maßnahmen, die Eltern im Rahmen der Kinderbetreuung betreffen, einen Anteil von etwa 65% am Gesamtvolumen aller Maßnahmen von 3,5 Millionen Euro ein. Nachfolgend informieren wir über die möglichen Maßnahmen „Anpassung der Elternbeiträge“ und „Wegfall der Geschwisterregelung“.

1. Anpassung der Elternbeiträge

Nach Ansicht des Beraterunternehmens „imaka“, welches im Rahmen einen Berichts zur strategischen Haushaltskonsolidierung insgesamt 36 mögliche Maßnahmen identifizierte, sind „die vorhandenen Beitragssätze aus IMAKA-Sicht nicht ausreichend genug an der Leistungsfähigkeit der Personensorgeberechtigten orientiert. In der U3- und Ü3-Betreuung werden die Personensorgeberechtigten, die leicht über dem beitragsfreien Sockel von 25.000 EUR liegen anteilig besonders stark belastet“, heißt es in dem Bericht. Die Anteile am Einkommen sinken mit zunehmenden Einkommen. Beispiel: Bei U3-Betreuung mit 45 Stunden der prozentuale Anteil am Einkommen in der Einkommensgruppe bis 37.000€ 14,9%. Im selben Beispiel beträgt der prozentuale Anteil am Einkommen in der Einkommensgruppe 150.000€ 5,38% vom Einkommen.

Nachfolgende Diagramme zeigen auf, wie sich der jetzige Elternbeitrag sowie ein möglicher zukünftiger Elternbeitrag in Relation zum Einkommen darstellt. Quelle: Ergebnisbericht „imaka“ vom 18.03.22

U3_Ist- und Soll-Vergleich

Imaka empfiehlt, „bei Beibehaltung der vorhandenen Einkommensgruppen die Elternbeiträge stärker nach der Leistungsfähigkeit der Personensorgeberechtigten zu staffeln. Das bedeutet insbesondere die unteren Einkommensgruppe zu entlasten und die weiteren Einkommensgruppen stärker zu belasten. Der Höchstanteil sollte bspw. bei 45 Stunden U3 und 150.000€ Einkommen bei maximal 14% bzw. 1.458€ liegen. Der Höchstsatz wäre dann noch unter 90% der Kindpauschale pro Monat (bei 35 Stunden 1.137€ und bei 25 Stunden 840€).

Nachfolgende Tabelle zeigt die nach Ansicht von „imaka“ möglichen künftigen Elternbeiträge. Quelle: Ergebnisbericht „imaka“ vom 18.03.22

Modellrechnung_mögliche Elternbeiträge

Stellungnahme der Mettmanner Stadtverwaltung

„Die von der Fa. IMAKA vorgesehene massive Erhöhung der Elternbeiträge in diesem Umfang wird aus den vorgenannten Gründen seitens der Fachabteilung nicht befürwortet. Hierbei ist anzumerken, dass die von der Fa. IMAKA angestrebte Erhöhung im Ü3-Bereich plausibel, vergleichsweise moderat und nachvollziehbar ist. Für den U3-Bereich wird eine sehr massive Erhöhung empfohlen. Nach Meinung der Fachabteilung kann diese Erhöhung in dem empfohlen Umfang nicht realisiert bzw. sollte den Familien nicht zugemutet werden. Der Zugang von Kindern zu Bildung sollte nicht in einem noch höheren Maße vom Einkommen abhängig sein.

Die Verwaltung hat für die Entscheidung durch den Rat verschiedene Varianten erarbeitet:

Variante 1 (sehr streng, imaka Vorschlag): 1.188.530€
Variante 2 (streng): 594.000€
Variante 3 (moderat): 297.000€

Die jeweiligen Varianten geben das Ergebnispotenzial für den Haushalt an. Die Elternbeiträge würden je nach Variante unterschiedlich hoch ausfallen.

2. Wegfall der Geschwisterermäßigung

Besuchen mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder werden in Kindertagespflege betreut, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. So lautet die derzeitige Regelung im Rahmen der Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote. Die Beraterfirma „imaka“ schlägt vor, die Ermäßigung bei den Geschwisterkindern wegfallen zu lassen. Das würde bedeuten, dass Eltern für jedes ihrer Kinder, die parallel eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, den jeweiligen Elternbeitrag zahlen müssten.

Derzeit gibt es durch die Ermäßigung bei Geschwisterkindern 246 Fälle in den Einrichtungen und 46 Fälle in der Kindertagespflege, zusammen 292 Fälle. Von den 246 Geschwisterkindern in den Einrichtungen gibt es rund 50 Kinder (20 Prozent) in finanziell schwache Familien, Vorschulkinder usw. Diese Kinder würden unter die Beitragsfreiheit fallen. Es bleiben 196 mögliche Zahlfälle. In der Kindertagespflege gibt es aktuell 46 Fälle. Setzt man ebenfalls 20 Prozent für finanziell schwache Familien, Vorschulkinder usw. an (rund 9), dann gibt es 37 mögliche Zahlfälle. Zusammen gibt es 233 mögliche Zahlfälle.

Sollte der Stadtrat diese Maßnahme beschließen, wäre auf Grundlage der derzeit gültigen Elternbeiträge mit Mehreinnahmen von ca. 707.000€ zu rechnen. Für eine Familie mit zwei Kindern würden somit in Abhängigkeit vom jeweiligen Einkommen jährliche Mehrkosten von durchschnittlich 3.023€ entstehen.

Sollte der Stadtrat neben dem Wegfall der Geschwisterregelung auch dem Vorschlag von „imaka“ zur Erhöhung der Elternbeiträge folgen, entstehen für eine Familie mit zwei Kindern in Abhängigkeit vom jeweiligen Einkommen jährliche Mehrkosten von durchschnittlich 4.959€.

Entscheidung

Beide Maßnahmen werden im Rahmen einer Sonderratssitzung am Mittwoch, den 2.11.2022, ab 18 Uhr in der Aula des HHG, beraten und vom Stadtrat entschieden.

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