„Nutzung durch OGS käme in Betracht“

Wie aus einer Anfrage der M.U.T.-Fraktion aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 29.11. zum AOK-Gebäude an der Neanderstraße 16, welches von der Stadt Mettmann voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 angemietet wird, hervorgeht, käme eine Nutzung des Gebäudes als Unterkunft der Nachmittagsbetreuung (OGS) der benachbarten Katholischen Grundschule in Betracht.

„Ein Gespräch mit dem Verwalter des Gebäudes und Verantwortlichen für den Mietvertrag ergab, dass eine OGS-Nutzung nur unter Bedingungen in Betracht käme“, heißt es in der Antwort der Verwaltung. Die bislang genannten Parameter umfassen: Kosten des Umbaus und des Rückbaus, Erfordernis einer aktuellen Brandschutzgenehmigung und die Vorlage eines Raumkonzepts. Ungeklärt ist weiter, inwieweit für das Gebäude eine Mensanutzung möglich ist. Zudem würde nach Ansicht der Verwaltung die Möglichkeit einer späteren Veräußerung stark eingeschränkt werden. Die Stadtverwaltung befindet sich zu allen oben genannten Punkten in laufenden internen und externen Gesprächen. „Ausgeschlossen wird hierbei nichts“, heißt es weiter. Für das Gebäude wurde ganz aktuell ein erster Entwurf einer Raumbedarfsplanung vorgelegt, der eine OGS-Nutzung evtl. ermöglichen würde, heißt es von Seiten der Verwaltung. Daraus wird u.a. auch deutlich, dass die Anzahl der Sanitäranlagen erweitert werden müsste.

André Bär, Fraktionsvorsitzender der M.U.T.-Fraktion, zeigt sich zuversichtlich über die Antwort der Verwaltung. „Wir begrüßen es sehr, dass man sich die Option einer Unterbringung der Nachmittagsbetreuung (OGS) der Kath. Grundschule offenhält.“ Bär weiter: „Die derzeitigen OGS-Räumlichkeiten befinden sich etwa 500 Meter von der Schule entfernt und platzen aus allen Nähten. Eine Mensa, wie an allen anderen Schulen, gibt es dort nicht. Hier besteht dringend Handlungsbedarf, auch mit Blick auf den OGS-Rechtsanspruch ab 2026,“ so Bär.

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