Traglufthalle: Stadt Mettmann lässt Besichtigungstermin platzen

Der Anbieter der Traglufthalle, die Firma „PARANET“, hatte am 06.12.2022 die Mitglieder des Rates, die Bürgermeisterin sowie Medienvertreter zu einem Besichtigungstermin in der Halle eingeladen., um die Funktionstüchtigkeit vorzuführen. Bereits einen Tag zuvor hatte „Paranet“ in einer Pressemeldung erklärt, dass die Traglufthalle voll funktionsfähig sei.

Die Stadt Mettmann teilt nun in einer Presseerklärung mit, dass der „einseitig angesetzte Besichtigungstermin nicht stattfinden wird“. In der Begründung heißt es u.a.: „Es besteht in einer Besichtigung der Halle zu einem willkürlich festgelegten Zeitpunkt kein Erkenntnisgewinn. Es steht nicht infrage, dass die Halle zu einem bestimmten Zeitpunkt tagsüber – in Abhängigkeit von den in diesem Zeitpunkt zufällig herrschenden Außentemperaturen – bewohnbar sein mag. Die Stadt bestreitet vielmehr (gutachterlich bestätigt), dass die Halle jederzeit bewohnbar ist, also auch dann, wenn die Außentemperatur z.B. -8 Grad beträgt, oder auch bei z.B. +30 Grad und Sonnenschein.

Die Stadt Mettmann erklärte gegenüber PARANET die fristlose Kündigung des Mietvertrags.

Weiter schreibt die Stadt Mettmann in ihrer Pressemeldung: „Das Besitzrecht an der Halle liegt allein bei der STADT METTMANN und nicht bei PARANET. Die Durchführung des von Paranet anberaumten Besichtigungstermins wäre verbotene Eigenmacht. Derartigen „Wild-West-Methoden“, mit denen Paranet ganz offensichtlich das derzeit schwebende Gerichtsverfahren unterlaufen will, tritt die Stadt Mettmann mit Entschiedenheit entgegen.“

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