Warum die Erhöhung der Grundsteuer B nicht notwendig war

In diesem Jahr steigt die Grundsteuer B von 675% auf 720%. Damit wird Wohnen für alle Bürger in Mettmann teurer. So haben es CDU, Grüne, SPD und Bürgermeisterin in der Ratssitzung am 21. Juni 2023 entschieden. Dabei wäre die Grundsteuer B Erhöhung gar nicht notwendig gewesen. Es geht um 31.000€ Einsparungen oder 2% Grundsteuer B Punkte.

Wir haben in der Ratssitzung beantragt, auf die Erhöhung der Grundsteuer B zu verzichten und dies damit begründet, dass wir auch ohne Erhöhung kein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen müssten. Das sah Bürgermeisterin Pietschmann anders und sagte, dass wir ohne die Steuererhöhung ins HSK fallen würden. Das war aber nur die halbe Wahrheit. Was nicht gesagt wurde: Braucht es hierfür eine Erhöhung um 45%-Punkte?

Wir haben eine Grafik (s.o.) erstellt, mit der wir die komplexe Thematik verständlicher machen möchten. Der rote Strich stellt die HSK-Grenze dar. Der Jahresfehlbetrag muss jeweils unterhalb dieser Grenzen liegen. Erst wenn die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird, fällt man ins HSK. Der blaue Balken stellt den jetzigen Haushaltsbeschluss dar. Der orangene Balken zeigt den minimalsten Steueransatz, um ein HSK abwenden zu können.

Was ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK)?

Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist die Darstellung der Maßnahmen und Entscheidungen, durch welche der Haushaltsausgleich zum nächstmöglich zu bestimmenden Zeitpunkt wieder hergestellt werden kann. Das HSK dient dem Ziel, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. Das HSK bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Absatz 2 wieder erreicht wird. Je nach Umfang der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage wird die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in §76 Gemeindeordnung NRW (GO NRW).

Die 5%-Hürde beschreibt die Beanspruchung der allgemeinen Rücklage als Bestandteil des Eigenkapitals. Im Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2023 wird die allgemeine Rücklage für das maßgebliche Vorjahr (2022) mit 109.344.000 Euro angegeben. Ebenfalls im Haushaltsentwurf zu finden, ist das Jahresergebnis 2021, welches sich um etwa 1,25 Mio. zum Plan verschlechtert hat. Diese Veränderung hat man in der Angabe zur allgemeinen Rücklage jedoch nicht aktualisiert. Die HSK-Grenze wird überschritten, wenn der Jahresfehlbetrag mehr als 5% der allgemeinen Rücklage ausmacht.

Was wäre, wenn die Grundsteuer B nicht erhöht worden wäre?

ohne Erhöhung2023 (mit aktuellen Zahlen)2023 (lt. Vorbericht)
Steuer alt675%675%
Jahresergebnis-5.436.562 €-5.436.562 €
Rücklage108.112.249 €109.344.000 €
5%-Grenze5.405.612 €5.467.200 €
Differenz:-30.950 €30.638 €

Vertraut man den Angaben im Vorbericht des Haushaltsentwurfs (rechte Spalte), würde das Jahresergebnis ohne Steuererhöhung mit 30.000€ unterhalb der HSK-Grenze liegen. Verrechnet man das Jahresergebnis 2021 mit der allgemeinen Rücklagen (linke Spalte), wäre die HSK-Grenze ohne Steuererhöhung um knapp 31.000€ überschritten. Ausgehend davon, dass man in einem 147 Millionen Euro Haushalt kein Einsparpotenzial von knapp 31.000€ sieht, so entspricht dieser Betrag gerade einmal 2%-Punkte Grundsteuer B

So plant die Verwaltungsspitze: Haushaltsbeschluss getragen von CDU, Grüne, SPD und Bürgermeisterin

2022 = 675%2023202420252026
Steuer geplant720%745%770%795%
Jahresergebnis-4.672.147 €-6.291.549 €-4.532.932 €-3.270.232 €
Rücklage Vorjahr108.112.249 €104.909.249 €100.237.102 €93.945.553 €
5% HSK-Grenze5.405.612 €5.245.462 €5.011.855 €4.697.278 €
Differenz:733.465 €-1.046.087 €478.923 €1.427.046 €

Planung minimalste Grundsteuer B um HSK zu vermeiden:

2022 = 675%2023202420252026
Steuer alternativ677%677%757%757%
Jahresergebnis-5.402.588 €-7.446.665 €-4.974.594 €-4.136.569 €
Rücklage Vorjahr108.112.249 €104.909.249 €99.506.661 €92.059.996 €
5% HSK-Grenze5.405.612 €5.245.462 €4.975.333 €4.603.000 €
Differenz:3.024 €-2.201.203 €739 €466.431 €

Beide Planungen haben eines gemeinsam: Sie können ein HSK zum gegenwärtigen Zeitpunkt abwenden, weil die HSK-Grenze nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird. Hierfür bräuchte es in diesem Jahr keine Erhöhung der Grundsteuer B auf 720%. Eine Kürzung der Aufwendungen um 31.000€ oder eine Erhöhung um 2%-Punkte Grundsteuer B hätten genügt. In 2024 wäre die HSK-Grenze sowohl mit als auch ohne Steuererhöhung erstmalig überschritten. Um ein zweimaliges Überschreiten zu verhindern, hätte es in der mittelfristigen Haushaltsplanung ausgereicht, die Grundsteuer B im Jahr 2025 und 2026 auf 757% anzusetzen. Stattdessen plant die Verwaltungsspitze kontinuierlich mit Steuererhöhungen – im Jahr 2026 schon mit 795% Grundsteuer B.

Dieses häppchenweise Vorgehen könnte auch dazu geeignet sein, Grundsteuer B Punkte zu bevorraten, damit es 2025 zu keiner Steuererhöhung kommen muss. Dies könnte man dann ausgerechnet im Wahljahr 2025 als „Erfolg“ verkaufen. Bleibt auch hier zu hoffen, dass sich die Wähler die vorherigen Entscheidungen in Erinnerung rufen.

Wäre es den Mehrheitsfraktionen im Sinne der Bürger wichtig gewesen, eine Steuererhöhung zu vermeiden, hätten sie im 147 Millionen Haushalt lediglich 31.000€ an Aufwendungen kürzen müssen. Wir haben zu den Haushaltsberatungen zahlreiche Anträge gestellt, die Einsparpotenziale aufzeigen. CDU, Grüne und SPD lehnten die Anträge ab, die letztlich eine Grundsteuer-Erhöhung vermieden hätten.

Fazit: Die Grundsteuer B Erhöhung wäre in diesem Jahr nicht notwendig gewesen, wenn man bereit gewesen wäre, lediglich 31.000€ an Aufwendungen einzusparen. Anderenfalls hätte auch eine Erhöhung um 2%-Punkte ausgereicht, um ein HSK zu vermeiden. Stattdessen haben CDU, Grüne, SPD und Bürgermeisterin die Steuer um 45%-Punkte erhöht. Damit hat man die Bürger in Zeiten von Inflation und Kostensteigerungen einer unnötigen Mehrbelastung ausgesetzt. Mögen es sich die Wähler bis zur nächsten Kommunalwahl 2025 merken.

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