Weitere Grundschule ad acta gelegt

Das steht seit gestern fest. Im Kombiausschuss Bildung und Bauen am 1. Juli 2024 teilte die Verwaltung mit: Der Neubau einer weiteren, einer sechsten Grundschule für 11,5 Millionen Euro in Mettmann wird nicht weiterverfolgt.

Offiziell lautet die Begründung, dass es bei dem geplanten Kauf des für die Grundschule vorgesehenen Grundstücks am Goldberg zu zeitlichen Verzögerungen kommt, so dass kein verbindlicher Zeitplan zugesagt werden kann. Ein alternatives Grundstück steht nicht zur Diskussion.

Noch vor wenigen Monaten – Ende 2023 – hatte die Verwaltung im Rahmen des „Masterplan Schulen“ eine Handlungsempfehlung zum Neubau einer weiteren Grundschule abgegeben und argumentiert, dass an den fünf bestehenden Grundschulen ein Klassenzug fehlt, um den Bedarf decken zu können. Nun heißt es: Dieser kann „auf andere Schulen verteilt werden.“

Die Wählergemeinschaft M.U.T war bereits im Januar 2024 zu dem Ergebnis gekommen, „dass eine Erhöhung der Zügigkeiten der Grundschulen nicht erforderlich ist und das vorhandene Angebot den Bedarf decken kann. Der Neubau einer weiteren Grundschule lässt sich an den zur Verfügung stehenden Zahlen nicht ableiten.“ (Beitrag „Benötigt Mettmann eine weitere Grundschule für 11,5 Millionen Euro?“ vom 18. Januar 2024)

Auf unsere Anfrage zur Plausibilitätskontrolle Masterplan Schulen antwortete die Verwaltung im Mai, dass sich „das Team Masterplan Schulen grundsätzlich für die Bereitstellung von neunzehn Eingangsklassen an optimalerweise sechs Grundschulen ausspricht“. Hierbei handelt es sich nach Aussage der Verwaltungsspitze um eine fachliche Empfehlung, die nicht zwingend mit dem Bau einer neuen Grundschule verknüpft ist.

„Wir freuen uns, dass die Verwaltungsspitze an dieser Stelle nun unserer Argumentation folgt und der zukünftige Bedarf an Plätzen mit dem vorhandenen Schulangebot gedeckt werden kann.“ sagt Dr. Regina Lenz, Mitglied im Schulausschuss.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass in dem vor gerade einmal einer Woche beschlossenen Haushaltsplan der Stadt Mettmann Investitionen von 11,5 Millionen Euro für den Neubau einer weiteren Grundschule berücksichtigt wurden. „Wann hat sich herausgestellt, dass keine neue Grundschule gebaut werden soll?“ fragt Fraktionsvorsitzender André Bär. „Und wieso wurde der Haushaltsentwurf nicht entsprechend angepasst?“

Zudem bemängelt Bär, dass es vor Beschlussfassung des Haushalts keinerlei Information bezüglich des neuen Sachstands gab. „Der Haushaltsgrundsatz der „Wahrheit“ besagt, dass im Rahmen der Haushaltsplanung alle voraussichtlich im Haushaltsjahr zu erwartenden Aufwendungen und Erträge sowie Auszahlungen und Einzahlungen so genau und sorgfältig wie möglich zu bestimmen sind.“

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